Übersicht über aktuelle EU-Verordnungen – Zeitplan der Maßnahmen und Fristen
Die Produktdatenfabrik gibt einen Überblick über aktuelle EU-Verordnungen, die für Hersteller und Händler in diesem und den nächsten Jahren relevant werden.
Einleitung
Die Europäische Union hat in den letzten Jahren eine Reihe von weitreichenden Verordnungen verabschiedet, die Unternehmen in verschiedenen Branchen betreffen. Diese neuen Regelungen zielen darauf ab, Umweltstandards zu verbessern, den Verbraucherschutz zu stärken und eine nachhaltigere Wirtschaftsweise zu fördern.
Diese Übersicht fasst die wichtigsten Fristen und Maßnahmen zusammen, die sich aus den aktuellen EU-Verordnungen ergeben. Sie gibt einen klaren Überblick darüber, wann welche Anforderungen in Kraft treten und welche Verpflichtungen für Unternehmen entstehen. Von neuen Recycling- und Verpackungsstandards über das Recht auf Reparatur bis hin zu CO₂-Bepreisungssystemen – dieser Leitfaden hilft Unternehmen, sich frühzeitig auf die kommenden Veränderungen vorzubereiten und rechtskonform zu handeln.
2024
Q3 2024
- Registrierung im EU-Informationssystem für entwaldungsfreie Lieferketten erforderlich für Unternehmen, die betroffene Rohstoffe und Produkte in die EU einführen (Verordnung (EU) 2023/1115).
- Erweiterte Marktüberwachung für Produktsicherheit tritt in Kraft. Behörden erhalten zusätzliche Befugnisse zur Kontrolle von Produkten, um die Einhaltung neuer Sicherheitsstandards zu gewährleisten (Verordnung (EU) 2023/988).
2025
Q1 2025
- Verpflichtung zur CO₂-Meldung für Importprodukte im Rahmen des CO₂-Grenzausgleichssystems (CBAM). Unternehmen müssen den CO₂-Fußabdruck importierter Waren vierteljährlich melden (Verordnung (EU) 2023/956).
- Einstufung der Herkunftsländer für entwaldungsfreie Lieferketten in Risikokategorien. Länder werden nach niedrigem, mittlerem oder hohem Risiko klassifiziert, was Auswirkungen auf die Sorgfaltspflichten der Importeure hat (Verordnung (EU) 2023/1115).
Q2 2025
- Verpflichtende Kennzeichnung von Smartphones und Tablets mit einem EU-Energieeffizienzlabel. Geräte müssen gemäß neuer Effizienzklassen von A bis G eingestuft werden (Verordnung (EU) 2023/1669).
- Pflicht zur Angabe des Energieeffizienzlabels in Werbung und Online-Handel für Smartphones und Tablets. Händler müssen die Klassifizierung deutlich sichtbar machen (Verordnung (EU) 2023/1669).
Q3 2025
- Verpflichtung zur Sorgfaltserklärung für entwaldungsfreie Lieferketten. Unternehmen müssen nachweisen, dass ihre importierten Produkte nicht zur Entwaldung beitragen und den lokalen Gesetzen entsprechen (Verordnung (EU) 2023/1115).
- Pflicht zur Bereitstellung von Ersatzteilen für Smartphones und Tablets über einen Mindestzeitraum nach Markteinführung, um eine nachhaltigere Nutzung zu ermöglichen (Verordnung (EU) 2023/2411 – Right to Repair).
2026
Q1 2026
- Pflicht zur jährlichen Berichterstattung über Mikroplastik. Unternehmen müssen die Menge und den Verbleib synthetischer Polymermikropartikel melden, falls sie diese verwenden (Verordnung (EU) 2023/2055).
- Einführung verbindlicher Mindeststandards für recyclingfähige Verpackungen. Verpackungen müssen eine Mindestquote an wiederverwertbaren Materialien aufweisen (Verordnung (EU) 2025/40).
Q2 2026
- Erweiterte Verpflichtung zur Ersatzteilbereitstellung für weitere Produktkategorien unter dem Right to Repair. Hersteller müssen Ersatzteile und Reparaturinformationen für langlebige Konsumgüter bereitstellen (Verordnung (EU) 2023/2411).
- Verbot von absichtlich zugesetztem Mikroplastik in Kosmetika und Reinigungsmitteln. Produkte mit Mikroplastik, das nicht biologisch abbaubar ist, dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden (Verordnung (EU) 2023/2055).
2027
- Verbot übermäßiger Verpackungen. Doppelverpackungen sowie unnötig große Umverpackungen werden untersagt (Verordnung (EU) 2025/40).
- Pflicht zur Bereitstellung von Reparaturanleitungen und Diagnosetools für Smartphones und Tablets. Hersteller müssen diese Informationen für Endverbraucher und Reparaturbetriebe bereitstellen (Verordnung (EU) 2023/2411 – Right to Repair).
- Mindestanforderungen an die Haltbarkeit von Batterien treten in Kraft. Hersteller müssen nachweisen, dass Batterien eine bestimmte Anzahl an Ladezyklen erreichen, bevor ihre Kapazität unter 80 % fällt (Verordnung (EU) 2023/1542 – Batterie-Verordnung).
2028
- Verpflichtende Kennzeichnung von Verpackungen mit Materialzusammensetzung und Recyclingfähigkeit. Verpackungen müssen mit Symbolen oder digitalen QR-Codes versehen sein, um die Verbraucher über korrekte Entsorgungsmöglichkeiten zu informieren (Verordnung (EU) 2025/40).
- Einführung einer elektronischen Schnittstelle für Zollanmeldungen im Rahmen der entwaldungsfreien Lieferketten. Unternehmen müssen alle relevanten Daten digital einreichen (Verordnung (EU) 2023/1115).
- Verstärkte Anforderungen an die Recyclingfähigkeit von Verpackungsmaterialien. Bestimmte Verpackungen mit geringer Recyclingfähigkeit werden aus dem Markt genommen (Verordnung (EU) 2025/40).
2029–2035
- Pflicht zur Einführung eines Pfandsystems für Plastikflaschen sowie eine 90 % Rücknahmequote für Getränkeflaschen (Verordnung (EU) 2025/40) – 2029.
- Schrittweise Abschaffung der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten im CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM) (Verordnung (EU) 2023/956) – 2029.
- Pflicht zur vollständigen Recyclingfähigkeit aller Verpackungen und Einführung verbindlicher Mindestquoten für recycelte Materialien (Verordnung (EU) 2025/40) – 2030.
- Pflicht zur Kennzeichnung von Mikroplastik in Make-up-Produkten (Verordnung (EU) 2023/2055) – 2031.
- Überprüfung und Anpassung der Verpackungsverordnung durch die EU-Kommission (Verordnung (EU) 2025/40) – 2035.
Fazit
Dieser Zeitplan zeigt die weitreichenden Änderungen, die in den kommenden Jahren auf Unternehmen in der EU zukommen. Hersteller und Händler müssen sich frühzeitig auf neue Kennzeichnungs-, Recycling- und Nachhaltigkeitsanforderungen einstellen. Wer proaktiv handelt, kann nicht nur Strafen vermeiden, sondern sich auch als verantwortungsvoller Marktakteur positionieren.
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