Die neue EU-Verordnung 2025/40 – Verpackungen und Verpackungsabfälle: Was Hersteller und Händler wissen müssen
Die Produktdatenfabrik gibt einen Überblick über die neue EU-Verordnung 2025/40 zur Regelung von Verpackungen und Verpackungsabfällen.
Einleitung
Die EU-Verordnung 2025/40 ersetzt die bisherige Richtlinie 94/62/EG und legt neue, strengere Anforderungen für Verpackungen und Verpackungsabfälle fest. Ziel ist es, Verpackungsmüll zu reduzieren, die Recyclingquoten zu erhöhen und eine nachhaltigere Kreislaufwirtschaft zu fördern. Diese Verordnung gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und harmonisiert nationale Regelungen.
Ziele der Verordnung
- Reduktion von Verpackungsabfällen durch nachhaltigere Verpackungslösungen.
- Verpflichtung zur Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit von Verpackungen bis 2030.
- Verringerung übermäßiger Verpackungen und unnötiger Materialien.
- Förderung der Verwendung von recycelten Materialien.
- Einheitliche EU-weite Regelungen zur Vermeidung nationaler Unterschiede.
Geltungsbereich
Diese Verordnung betrifft alle in der EU in Verkehr gebrachten Verpackungen, unabhängig von Material oder Verwendungszweck. Dazu gehören:
- Einzelhandelsverpackungen (z. B. Lebensmittelverpackungen, Plastikfolien, Kartons)
- Transport- und Versandverpackungen (z. B. Online-Handel, Paletten)
- Serviceverpackungen (z. B. To-Go-Verpackungen für Gastronomie)
- Industrieverpackungen
Ausnahmen
- Verpackungen für Arzneimittel und Medizinprodukte unterliegen weiterhin speziellen Vorschriften.
- Bestimmte Sonderregelungen für Verpackungen, die für den Schutz verderblicher Produkte unerlässlich sind.
Wichtige Anforderungen für Hersteller und Händler
1. Reduzierung und Verbot bestimmter Verpackungsformate
- Hersteller müssen Verpackungen so gestalten, dass sie minimal, aber funktional sind.
- Verbot von unnötigen Doppelverpackungen und überdimensionierten Umverpackungen.
- Einwegplastikverpackungen für bestimmte Lebensmittel- und Getränkebereiche werden schrittweise verboten.
2. Verpflichtung zur Recyclingfähigkeit
- Ab 2030 müssen alle Verpackungen recyclingfähig sein.
- Verpackungen müssen mindestens 55 % recycelte Materialien enthalten.
- Einführung eines Recyclingfähigkeitsindexes mit Einstufungen von A (hoch recyclingfähig) bis C (geringe Recyclingfähigkeit).
3. Förderung der Wiederverwendung
- Unternehmen müssen ein Wiederverwendungs- oder Nachfüllsystem für bestimmte Verpackungen bereitstellen.
- Gastronomie und Einzelhandel müssen wiederverwendbare Verpackungen als Alternative zu Einwegverpackungen anbieten.
4. Pflichten für Hersteller
- Verpflichtung zur Kennzeichnung von Verpackungen mit Symbolen für Recyclingfähigkeit und Materialzusammensetzung.
- Hersteller müssen Verpackungen mit einem QR-Code oder digitalen Etikett versehen, um Verbraucher über die korrekte Entsorgung zu informieren.
- Verpflichtung zur Meldung von Verpackungsmengen und Recyclingquoten an nationale Behörden.
5. Verpflichtungen für Händler
- Händler müssen sicherstellen, dass nur gesetzeskonforme Verpackungen verkauft werden.
- Verpflichtung zur sichtbaren Kennzeichnung von umweltfreundlichen Verpackungen.
- Anbieter im Online-Handel müssen die Verpackungsangaben in den Produktinformationen klar ausweisen.
6. Einführung von Pfandsystemen
- Mitgliedstaaten müssen Pfand- und Rücknahmesysteme für bestimmte Verpackungen (z. B. Plastikflaschen, Metallbehälter) einführen oder erweitern.
- Mindestziel: 90 % Rücknahmequote für Getränkeflaschen bis 2029.
7. Sanktionen und Marktüberwachung
- Bußgelder bis zu 4 % des Jahresumsatzes für Verstöße gegen die Vorschriften.
- Nationale Behörden erhalten mehr Befugnisse zur Marktüberwachung.
- Unternehmen, die sich nicht an die Vorgaben halten, können vom EU-Markt ausgeschlossen werden.
Umsetzung und Fristen
Maßnahme | Umsetzung ab |
Einführung von Mindeststandards für Recyclingfähigkeit | 2026 |
Verbot unnötiger Verpackungen | 2027 |
Verpflichtung zur Kennzeichnung von Verpackungen | 2028 |
Einführung eines Pfandsystems für Plastikflaschen | 2029 |
Verpflichtung zur 100 % Recyclingfähigkeit aller Verpackungen | 2030 |
Regelmäßige Überprüfung der Verordnung | ab 2035 |
Fazit
Die EU-Verordnung 2025/40 revolutioniert das Verpackungsmanagement in der EU. Unternehmen müssen sich auf strengere Vorschriften zur Reduzierung, Wiederverwendung und Recyclingfähigkeit vorbereiten. Wer frühzeitig umstellt, kann nicht nur Strafen vermeiden, sondern sich auch als nachhaltiger Marktakteur positionieren.