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Die EU-Verordnung 2023/1669 – Energieverbrauchskennzeichnung für Smartphones und Tablets: Was Hersteller und Händler wissen müssen

Die EU-Verordnung 2023/1669 – Energieverbrauchs-kennzeichnung für Smartphones und Tablets: Was Hersteller und Händler wissen müssen

Die Produktdatenfabrik gibt einen Überblick über die EU-Verordnung 2023/1699 zur Energieverbrauchskennzeichnung für Smartphones und Tablets.

Einleitung

Die EU-Verordnung 2023/1669 ergänzt die Verordnung (EU) 2017/1369 und führt eine neue Energieverbrauchskennzeichnung für Smartphones und Slate-Tablets ein. Ziel ist es, den Energieverbrauch dieser Geräte transparenter zu machen, die Energieeffizienz zu verbessern und die Umweltbelastung zu verringern. Diese Kennzeichnung ergänzt bestehende Ökodesign-Anforderungen und fördert nachhaltigere Produktentscheidungen. Dieser Artikel erläutert die wichtigsten Anforderungen für Hersteller und Händler.

Ziele der Verordnung

  • Einführung eines einheitlichen Energieverbrauchslabels für Smartphones und Tablets.
  • Förderung energieeffizienter Produkte und Verlängerung der Produktlebensdauer.
  • Verbesserung der Transparenz für Verbraucher durch ein leicht verständliches Energieetikett.
  • Reduzierung des Energieverbrauchs und damit verbundener CO₂-Emissionen in der EU.

Geltungsbereich

Die Verordnung gilt für folgende Produktkategorien:

  • Smartphones
  • Slate-Tablets (Tablets ohne feste physische Tastatur)

Ausnahmen

Die Verordnung gilt nicht für:

  • Spezialgeräte, wie Smartphones für Hochsicherheitskommunikation.
  • Mobiltelefone mit flexiblem Display, das sich auf- und abrollen lässt.

Wichtige Anforderungen für Hersteller und Händler

1. Einführung eines Energieeffizienzlabels

  • Jedes Smartphone und Slate-Tablet muss mit einem EU-Energieeffizienzlabel gekennzeichnet werden.
  • Die Skala reicht von A (höchste Effizienz) bis G (geringste Effizienz).
  • Die Energieeffizienzklasse wird auf Basis eines Energieeffizienzindex (EEI) berechnet.

2. Kennzeichnungspflicht

Das Label muss folgende Angaben enthalten:

  • Energieeffizienzklasse (A bis G).
  • Batterielaufzeit pro Zyklus (in Stunden).
  • Batterielaufzeit in Zyklen (Anzahl der Ladezyklen bis zur Erreichung von 80 % Kapazität).
  • Eindringschutzgrad (IP-Schutz gegen Staub und Wasser).
  • Zuverlässigkeitsklasse bei wiederholtem freien Fall (Sturztests).
  • Reparierbarkeitsklasse basierend auf einem standardisierten Reparierbarkeitsindex.

3. Pflichten für Hersteller

  • Hersteller müssen sicherstellen, dass alle Geräte mit einem gedruckten Energieetikett geliefert werden.
  • Das Produktdatenblatt mit detaillierten Kennwerten muss in die EU-Produktdatenbank eingetragen werden.
  • Händler müssen das Etikett in Werbung, Online-Shops und an Verkaufsstellen sichtbar darstellen.

4. Verpflichtungen für Händler

  • Händler müssen sicherstellen, dass jedes Gerät das korrekte Etikett trägt.
  • Im Fernabsatz (Online-Handel) muss das Etikett deutlich sichtbar sein.
  • Händler dürfen keine Smartphones oder Tablets ohne gültige Energiekennzeichnung verkaufen.

5. Online-Plattformen und Fernabsatz

  • Online-Marktplätze müssen sicherstellen, dass die Energieeffizienzklasse auf Produktseiten korrekt angegeben ist.
  • Die Energiekennzeichnung muss auch in technischem Werbematerial enthalten sein.

Umsetzung und Fristen

MaßnahmeUmsetzung ab
Einführung der Energieeffizienzlabels20. Juni 2025
Verpflichtung zur Angabe des Labels in Werbung und Online-Handel2025
Einführung des Reparierbarkeitsindex2025
Regelmäßige Überprüfung der Verordnungab 2027

Fazit

Die EU-Verordnung 2023/1669 stellt einen wichtigen Schritt in Richtung energieeffizientere Smartphones und Tablets dar. Hersteller und Händler müssen sich auf neue Kennzeichnungspflichten einstellen. Verbraucher profitieren von mehr Transparenz und einer verbesserten Vergleichbarkeit von Geräten. Unternehmen sollten frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um die neuen Anforderungen zu erfüllen und Strafen zu vermeiden.


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