Die EU-Batterieverordnung 2023/1542 – Was Hersteller und Händler wissen müssen
Die Produktdatenfabrik gibt einen Überblick über die EU-Batterieverordnung 2023/1542.
Einleitung
Die EU-Verordnung 2023/1542 tritt als neue, umfassende Regulierung für Batterien und Altbatterien in Kraft und ersetzt die bisher geltende Richtlinie 2006/66/EG. Sie legt neue Anforderungen an die Nachhaltigkeit, Sicherheit, Kennzeichnung und Entsorgung von Batterien fest und betrifft Hersteller, Händler sowie Importeure gleichermaßen. In diesem Artikel erläutern wir die wichtigsten Neuerungen und Pflichten.
Ziele der Verordnung
Die Verordnung verfolgt folgende Hauptziele:
- Förderung der Kreislaufwirtschaft durch verbesserte Sammel- und Recyclingquoten.
- Reduzierung des CO₂-Fußabdrucks von Batterien.
- Nachhaltigere Beschaffung von Rohstoffen.
- Verbesserung der Produktsicherheit und Leistung.
- Erhöhung der Verbrauchertransparenz.
Geltungsbereich
Die Verordnung gilt für alle Batteriekategorien:
- Gerätebatterien (einschließlich Knopfzellen)
- Starterbatterien (z. B. für Fahrzeuge)
- Batterien für leichte Verkehrsmittel (LV-Batterien) (z. B. E-Bikes, E-Scooter)
- Industriebatterien (z. B. stationäre Energiespeicher)
- Elektrofahrzeugbatterien
Sie umfasst sowohl neu hergestellte als auch wiederaufbereitete und umgenutzte Batterien.
Wichtige Anforderungen für Hersteller und Händler
1. Nachhaltigkeits- und Sicherheitsanforderungen
CO₂-Fußabdruck
- Hersteller müssen für Elektrofahrzeugbatterien, wiederaufladbare Industriebatterien (>2 kWh) und LV-Batterien eine CO₂-Fußabdruck-Erklärung vorlegen.
- Ab 2028 gelten verpflichtende Höchstwerte für den CO₂-Fußabdruck dieser Batterien.
Rezyklatgehalt
- Ab 2031 müssen Batterien einen Mindestanteil an recyceltem Material enthalten:
- Kobalt: 16 % (ab 2036: 26 %)
- Lithium: 6 % (ab 2036: 12 %)
- Nickel: 6 % (ab 2036: 15 %)
- Blei: 85 % (bleibt unverändert)
Leistungs- und Haltbarkeitsanforderungen
- Mindestwerte für die Lebensdauer und Leistungsfähigkeit von wiederaufladbaren Industriebatterien, LV-Batterien und Elektrofahrzeugbatterien werden vorgeschrieben.
- Mindestleistungswerte für Gerätebatterien ab 2028.
2. Entnehmbarkeit und Austauschbarkeit
- Gerätebatterien müssen durch Endnutzer leicht entfernbar und austauschbar sein.
- LV-Batterien müssen durch Fachpersonal austauschbar sein.
- Keine softwarebasierte Einschränkung beim Austausch von Batterien erlaubt.
3. Kennzeichnung und Informationen
- Batterien müssen mit einem QR-Code versehen werden, der auf weiterführende Informationen verweist (z. B. Umweltbilanz, Recyclingmöglichkeiten).
- Eine CO₂-Fußabdruck-Kennzeichnung ist ab 2026 verpflichtend.
- Nicht-wiederaufladbare Batterien müssen mit einer „nicht wiederaufladbar“-Kennzeichnung versehen werden.
- Schwermetallgehalte (Cd, Pb) müssen gekennzeichnet werden.
4. Herstellerverantwortung und Recyclingpflichten
- Hersteller müssen Sammel- und Recyclingquoten für Altbatterien erfüllen:
- Gerätebatterien: 63 % bis 2027, 73 % bis 2030.
- LV-Batterien: 51 % bis 2028, 61 % bis 2031.
- Verpflichtung zur kostenlosen Rücknahme von Altbatterien.
- Stationäre Batterie-Energiespeicher müssen bestimmten Sicherheitsstandards entsprechen.
5. Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
- Verpflichtende Sorgfaltsprüfungen für die nachhaltige Beschaffung von Rohstoffen (Kobalt, Lithium, Nickel, Grafit).
- Unternehmen müssen nachweisen, dass sie umweltfreundliche und ethische Beschaffungspraktiken einhalten.
- Regelmäßige Audits und Berichterstattung erforderlich.
6. Batteriepass
- Gilt für alle Elektrofahrzeugbatterien, LV-Batterien und Industriebatterien (>2 kWh).
- Enthält Informationen über Materialherkunft, CO₂-Fußabdruck, Recyclingfähigkeit und Zustand der Batterie.
- Zugriff per QR-Code für Verbraucher und Behörden.
Umsetzung und Fristen
Maßnahme | Umsetzung ab |
CO₂-Fußabdruck-Erklärung | 2025–2028 |
Rezyklatgehalt | 2031–2036 |
Leistungsklassen für Batterien | 2026–2030 |
Mindestleistungswerte für Batterien | 2027–2028 |
Sammelquoten für Altbatterien | 2027–2031 |
Entnehmbarkeitspflicht | 2027 |
Batteriepass | 2027 |
Fazit
Die EU-Verordnung 2023/1542 stellt weitreichende Anforderungen an die gesamte Batteriebranche. Hersteller und Händler sollten sich frühzeitig mit den neuen Vorgaben vertraut machen und ihre Produktions- und Recyclingstrategien entsprechend anpassen. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist entscheidend, um auf dem EU-Markt wettbewerbsfähig zu bleiben und potenzielle Sanktionen zu vermeiden.
Wer rechtzeitig handelt, kann von den neuen Standards profitieren und sich als nachhaltiger Akteur positionieren.