Die EU-Produktsicherheitsverordnung 2023/988 – Was Hersteller und Händler wissen müssen
Die Produktdatenfabrik gibt einen Überblick über die EU-Produktsicherheitsverordnung 2023/988.
Einleitung
Die EU-Verordnung 2023/988 ersetzt die bisher geltende Richtlinie 2001/95/EG und modernisiert das allgemeine Produktsicherheitsrecht in der EU. Die Verordnung legt neue Anforderungen an Hersteller, Händler und Importeure fest, insbesondere im Hinblick auf Online-Verkäufe, Rückverfolgbarkeit und Verbraucherinformationen. Dieser Artikel erläutert die wichtigsten Neuerungen und die daraus resultierenden Pflichten für Unternehmen.
Ziele der Verordnung
Die Verordnung verfolgt folgende Hauptziele:
- Schutz der Verbraucher vor unsicheren Produkten.
- Anpassung der Sicherheitsvorschriften an den digitalen Handel und neue Technologien.
- Verbesserung der Marktüberwachung und Zusammenarbeit der Behörden.
- Erhöhung der Transparenz und Rückverfolgbarkeit von Produkten.
- Stärkung der Verbraucherrechte bei Produktrückrufen.
Geltungsbereich
Die Verordnung gilt für alle Verbraucherprodukte, die auf dem EU-Markt bereitgestellt werden, es sei denn, spezifische Harmonisierungsrechtsvorschriften der EU regeln bereits die Produktsicherheit. Sie umfasst sowohl neue als auch gebrauchte, reparierte oder wiederaufgearbeitete Produkte, sofern sie gewerblich in den Verkehr gebracht werden.
Ausnahmen
Von der Verordnung ausgenommen sind unter anderem:
- Arzneimittel
- Lebensmittel und Futtermittel
- Lebende Pflanzen und Tiere
- Pflanzenschutzmittel
- Fahrzeuge und Luftfahrzeuge
Wichtige Anforderungen für Hersteller und Händler
1. Allgemeine Produktsicherheitsanforderungen
- Alle in der EU bereitgestellten Produkte müssen sicher sein und dürfen keine Risiken für Verbraucher darstellen.
- Cybersicherheitsrisiken und die Auswirkungen neuer Technologien auf die Produktsicherheit müssen berücksichtigt werden.
- Produkte müssen über ihre gesamte Lebensdauer hinweg sicher bleiben.
2. Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung
- Produkte müssen eine Identifikationsnummer (z. B. Serien- oder Chargennummer) tragen.
- Hersteller müssen ihren Namen, ihre Adresse und Kontaktinformationen deutlich auf dem Produkt oder der Verpackung angeben.
- Alle sicherheitsrelevanten Informationen und Gebrauchsanweisungen müssen in der jeweiligen Landessprache verfügbar sein.
- Einführung eines QR-Codes oder anderer digitaler Lösungen zur Bereitstellung zusätzlicher Sicherheitsinformationen.
3. Verantwortlichkeiten der Wirtschaftsakteure
Hersteller:
- Müssen eine Risikoanalyse durchführen und technische Unterlagen über die Produktsicherheit bereithalten.
- Müssen eine interne Beschwerdestelle einrichten und Kundenbeschwerden dokumentieren.
- Verpflichtung zur Meldung von Unfällen, die durch ihre Produkte verursacht wurden.
- Falls ein Produkt als gefährlich eingestuft wird, müssen unverzüglich Korrekturmaßnahmen (einschließlich Rückruf) ergriffen werden.
Importeure:
- Dürfen nur Produkte in Verkehr bringen, die den Sicherheitsanforderungen entsprechen.
- Müssen sicherstellen, dass Hersteller alle erforderlichen Dokumentationen bereitstellen.
- Sind verpflichtet, Marktüberwachungsbehörden über unsichere Produkte zu informieren.
Händler:
- Dürfen nur Produkte vertreiben, die mit den Sicherheitsanforderungen übereinstimmen.
- Sind verpflichtet, mit den Behörden zusammenzuarbeiten und gefährliche Produkte vom Markt zu nehmen.
4. Produktsicherheitsüberwachung und Online-Handel
- Marktplatzbetreiber (z. B. Amazon, eBay) müssen eine zentrale Kontaktstelle für Produktsicherheit benennen und mit den Behörden zusammenarbeiten.
- Online-Marktplätze müssen sicherstellen, dass Händler ihre Produkte korrekt kennzeichnen (z. B. Herstellerangaben, Sicherheitswarnungen, Produktbilder).
- Verpflichtung zur Entfernung gefährlicher Produkte innerhalb von zwei Tagen nach einer behördlichen Anordnung.
5. Rückrufe und Verbraucherinformationen
- Verbraucher müssen im Falle eines Produktrückrufs direkt kontaktiert werden.
- Rückrufanzeigen müssen klar verständlich sein, eine eindeutige Risikobeschreibung enthalten und mögliche Abhilfemaßnahmen aufzeigen.
- Hersteller müssen betroffenen Kunden mindestens zwei Abhilfemaßnahmen anbieten: Reparatur, Ersatz oder Rückerstattung.
- Unternehmen müssen alle Unfälle mit ihren Produkten den Behörden melden.
Marktüberwachung und Sanktionen
- Die Marktüberwachungsbehörden erhalten erweiterte Befugnisse, um gefährliche Produkte vom Markt zu nehmen.
- Unternehmen können mit hohen Bußgeldern belegt werden, wenn sie die Sicherheitsanforderungen nicht einhalten.
- Einführung eines Safety-Gate-Portals, über das Verbraucher unsichere Produkte melden können.
Umsetzung und Fristen
Maßnahme | Umsetzung ab |
Einführung neuer Rückverfolgbarkeits-anforderungen | 2024 |
Verpflichtung für Online-Marktplätze zur Entfernung gefährlicher Produkte | 2025 |
Erweiterte Informationspflichten für Hersteller und Händler | 2025 |
Einführung des Safety-Gate-Portals | 2026 |
Strengere Marktüberwachungsmaßnahmen | 2026 |
Fazit
Die EU-Verordnung 2023/988 stellt umfassende neue Anforderungen an die gesamte Lieferkette von Verbraucherprodukten. Unternehmen müssen sich frühzeitig anpassen, um weiterhin rechtskonform zu bleiben. Wer die neuen Standards proaktiv umsetzt, kann sich als sicherer und verbraucherfreundlicher Anbieter positionieren.
Hersteller und Händler sollten ihre Rückverfolgbarkeitssysteme, Sicherheitsbewertungen und Marktüberwachungsmaßnahmen schnellstmöglich aktualisieren, um Risiken und Sanktionen zu vermeiden. Gleichzeitig eröffnet die Verordnung neue Möglichkeiten für transparente und sichere Produkte, die das Vertrauen der Verbraucher stärken.