EU-Verordnungen kompakt
📚 Was sind EU-Verordnungen?
Die Europäische Union erlässt regelmäßig neue rechtliche Vorgaben, die alle Mitgliedsstaaten betreffen – darunter sogenannte EU-Verordnungen. Doch was genau bedeutet das für Sie als Hersteller oder Händler?
Was ist eine EU-Verordnung?
Eine EU-Verordnung ist ein Gesetz, das unmittelbar und einheitlich in allen EU-Mitgliedsstaaten gilt – ohne dass es erst in nationales Recht umgesetzt werden muss. Sobald eine Verordnung in Kraft tritt, müssen Unternehmen die darin festgelegten Pflichten direkt erfüllen.
Beispiel: Die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle regelt europaweit, wie Verpackungen gestaltet und recycelt werden müssen – unabhängig davon, ob Ihr Betrieb in Deutschland, Italien oder Polen sitzt.

Wie unterscheiden sich Verordnungen von Richtlinien?
- Verordnung = Gilt direkt und einheitlich in allen EU-Ländern
- Richtlinie = Muss erst in nationales Recht umgesetzt werden (z. B. durch ein deutsches Gesetz)
Wie sind EU-Verordnungen benannt?
EU-Verordnungen folgen einem einheitlichen Nummernschema: Sie bestehen aus dem Jahr der Veröffentlichung und einer fortlaufenden Nummer.
Beispiel:
EU-Verordnung 2025/40 – Verpackungen und Verpackungsabfälle
→ Das bedeutet: Diese Verordnung wurde im Jahr 2025 veröffentlicht und trägt die laufende Nummer 40. Häufig wird zusätzlich ein Kurztitel angegeben, der das Thema beschreibt – in diesem Fall: „Verpackungen und Verpackungsabfälle“.
Diese Nummerierung hilft dabei, Verordnungen eindeutig zuzuordnen – etwa bei der Suche in der EU-Datenbank EUR-Lex oder beim Abgleich mit nationalen Vorschriften.
Warum ist das für Unternehmen wichtig?
EU-Verordnungen legen häufig technische Standards, Kennzeichnungspflichten oder Produktanforderungen fest. Wer diese nicht einhält, riskiert rechtliche Konsequenzen – vom Bußgeld bis zum Vertriebsverbot.
Daher ist es entscheidend, relevante Verordnungen rechtzeitig zu kennen, zu verstehen und umzusetzen.
Auf dieser Seite helfen wir Ihnen dabei: mit klaren Übersichten, Fristen, Checklisten und einer interaktiven Zeitleiste, die Sie gezielt durch den EU-Regelungsdschungel führt.
📆 Zeitstrahl der EU-Verordnungen
Hier sehen Sie einen Zeitstrahl aktiver und kommender EU-Verordnungen. Es kann bei zukünftigen Daten immer noch zu Änderungen oder Verschiebungen kommen, daher empfehlen wir einen Blick in EUR-Lex, um auf dem aktuellsten Stand zu bleiben. Die Produktdatenfabrik wird ebenfalls versuchen, zu informieren.
2023/956: CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM)
Verabschiedung der Verordnung durch Europäischen Rat und Parlament; Inkrafttreten am folgenden Tag
2023/988: Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
Verabschiedung durch Europäischen Rat und Parlament; geschaffen, um Richtlinie 2001/95/EG und 87/357/EWG abzulösen und zu vereinheitlichen
2023/956: CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM)
Veröffentlichung im Amtsblatt der EU (OJ L 130/52-104); damit formales Inkrafttreten
2023/988: Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
Veröffentlichung im Amtsblatt der EU (OJ L 135/1-51); Text offiziell rechtsverbindlich
2023/1115: Entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR)
Verabschiedung durch Europäischen Rat und Parlament
2023/1115: Entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR)
Veröffentlichung im Amtsblatt der EU (OJ L 150/206-247)
2023/988: Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
Beginn Übergangsphase: Verordnung ist anwendbar, aber alte Richtlinie noch zulässig bis Ende 2024
2023/1542: Batterie- und Altbatterierieverordnung
Annahme durch Europäischen Rat und Parlament
2023/1542: Batterie- und Altbatterierieverordnung
Veröffentlichung im Amtsblatt der EU (OJ L 191/1-117)
2023/956: CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM)
Inkrafttreten der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1773: detaillierte Vorgaben für Reporting während der Übergangsphase
2023/1669: Delegierte VO zur Energiekennzeichnung
Veröffentlichung im Amtsblatt der EU (OJ L 214/9-46)
2023/2055: REACH-Anhang XVII (Mikroplastik)
Annahme durch Europäische Kommission; Änderung des Anhangs XVII zur Beschränkung synthetischer Polymermikropartikel
2023/2055: REACH-Anhang XVII (Mikroplastik)
Veröffentlichung im Amtsblatt der EU (OJ L 238/67-88)
2023/956: CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM)
Beginn der Übergangsphase: verpflichtende Registrierung und quartalsweise Emissionsberichte (ohne Zahlungspflicht); erste Berichtsperiode endet 31.01.2024
2023/2055: REACH-Anhang XVII (Mikroplastik)
Inkrafttreten der Beschränkung – Verbot des Inverkehrbringens von Mikropartikeln (z. B. lose Glitter, Mikroperlen) ohne Übergangsregelungen
2023/956: CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM)
Frist für Einreichung des ersten quartalsweisen Emissionsreports über Q4 2023
2023/1542: Batterie- und Altbatterierieverordnung
Beginn der Anwendung: u. a. CE‑Kennzeichnungspflicht, Leistungs- & Haltbarkeitsinformationen, Einschränkung gefährlicher Stoffe (Hg, Cd, Pb)
2023/1542: Batterie- und Altbatterierieverordnung
Inkrafttreten zusätzlicher Inhaltsvorgaben: Substanzbegrenzungen, Dokumentation der Leistung/Dokumentation für EV, LMT, industrielle Batterien
2023/1115: Entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR)
Kommissionsvorschlag zur Verschiebung der Anwendung um ein Jahr (Geplanter Beginn wäre der 30.12.2024 gewesen)
2023/1115: Entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR)
Zustimmung des Europäischen Parlaments zur Verschiebung (Zustimmung des Rates zur Verschiebung bereits am 16.10.2024)
2023/988: Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
Ende Übergangsphase (1½ Jahre nach Inkrafttreten): ab jetzt nur noch GPSR anzuwenden; alte Richtlinie darf Produkte bis dahin nicht verdrängen
2023/988: Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
Offizielles Inkrafttreten der Anwendungsvorschriften
2025/40: Verpackungen und Verpackungsabfälle
Verabschiedung der Verordnung durch Europäischen Rat und Parlament
2023/1115: Entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR)
Veröffentlichung der Änderungsverordnung (EU) 2024/3234 im Amtsblatt; offizieller Verschiebetermin beginnt
2023/1115: Entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR)
Konsolidierte Fassung der Verordnung veröffentlicht
2023/956: CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM)
Ab diesem Datum ist die Nutzung der standardisierten EU‑Methodik für Emissionsberichtspflicht verpflichtend (keine Nutzung von Standardwerten mehr)
2025/40: Verpackungen und Verpackungsabfälle
Veröffentlichung im Amtsblatt der EU (OJ L 40)
2023/1542: Batterie- und Altbatterierieverordnung
Frist zur Kennzeichnung mit Batteriepass, QR‑Codes für EV-, LMT- und Industriebatterien (≥ 2 kWh)
2023/1115: Entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR)
EU-Kommission verabschiedet Risikobewertungs‑Benchmarking-System gemäß Art. 29
2023/1669: Delegierte VO zur Energiekennzeichnung
Beginn der Anwendungspflicht: Energieetikett für Smartphones und Tablets muss verwendet werden
2023/1542: Batterie- und Altbatterierieverordnung
Fälligkeit: erweiterte Rezyklatnachweise, erweiterte Hersteller‑Rücknahmepflichten, EPR und Sanktionsvorgaben der Mitgliedstaaten
2023/1542: Batterie- und Altbatterierieverordnung
Member-States müssen Sanktionsregeln verabschieden und der Kommission melden
— Wir sind hier —
2023/2055: REACH-Anhang XVII (Mikroplastik)
Pflicht zur Bereitstellung von Informationspflichten bei Lieferung: Anleitung zur Verwendung/Entsorgung, Hinweistext, Mengenangabe, Polymeridentität für bestimmte Lieferungen
2023/1115: Entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR)
Beginn der Anwendung für große und mittlere Unternehmen (
2023/956: CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM)
Ende der Übergangsphase; letzter Bericht für Q4 2025 ist fällig (Frist 31.01.2026)
2023/956: CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM)
Start des endgültigen CBAM-Regimes: Importeure müssen CBAM‑Zertifikate kaufen und abgeben; Registrierung als „autorisierter CBAM‑Anmelder“ erforderlich
2023/1115: Entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR)
Beginn der Anwendung für kleine und Kleinstunternehmen
2025/40: Verpackungen und Verpackungsabfälle
Beginn der Anwendung – vollständig anwendbar, ersetzt Richtlinie 94/62/EG (mit Ausnahmen)
2023/2055: REACH-Anhang XVII (Mikroplastik)
Erweiterte Informationspflicht für Produkte mit Mikropartikeln: Anleitungen für professionelle Nutzer und Verbraucher
2023/988: Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
Frist für Bericht der Kommission über Interoperabilität Safety Gate / Marktüberwachungssystem gemäß Art. 47(4)
2025/40: Verpackungen und Verpackungsabfälle
[Vermutlich (!) frühestens Anfang 2027] Diverse zusätzliche Bestimmungen (z. B. Mindest-Rezyklatgehalte, Kennzeichnung, Plastikrestriktionen) treten stufenweise in Kraft gemäß delegierten/durchführenden Rechtsakten
2023/1542: Batterie- und Altbatterierieverordnung
Batteriepässe verpflichtend für EV-, LMT-, Industrie‑Batterien; QR‑Code‑Pflicht bei allen Batterietypen und Anforderungen an Austauschbarkeit tragbarer Batterien
2023/1669: Delegierte VO zur Energiekennzeichnung
Frist für Überprüfung (Review) durch Kommission gemäß Art. 7: technologische Entwicklungen, Etikett-Inhalte u.a. zu bewerten
2023/2055: REACH-Anhang XVII (Mikroplastik)
Übergangsende für „rinse-off“ Kosmetika (z. B. Duschpeelings): Verkauf ab jetzt verboten
2023/988: Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
Evaluierung der Modalitäten für Entfernen illegaler Inhalte von Online-Marktplätzen gemäß Art. 47(3)
2023/1115: Entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR)
Letztes Inverkehrbringen von vor 29.06.2023 erzeugtem Holz unter EUTR-Regelung
2023/956: CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM)
[Möglicherweise früher, aber spätestens bis 01.01.2028] Erste umfassende Evaluierung der Verordnung durch die Europäische Kommission und Bericht an EU‑Parlament und Rat
2023/1542: Batterie- und Altbatterierieverordnung
Beginn Dokumentation von Rezyklatgehalt (aktives Material: Co, Pb, Li, Ni) bei bestimmten Batterietypen
2023/2055: REACH-Anhang XVII (Mikroplastik)
Übergangsende für Glitzer in Reinigungs-, Wachs-/Polish‑, Duftprodukten, bestimmte Düngemittel & andere Anwendungskategorien
2025/40: Verpackungen und Verpackungsabfälle
Beginn der Anwendung von Art. 67(5): spezielle Vorgaben aus geänderter Richtlinie 2019/904 gelten
2023/2055: REACH-Anhang XVII (Mikroplastik)
Übergangsende für „leave-on“ Kosmetika und magische Glitteranwendungen; Verbot geplant
2023/988: Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
Vollständige Evaluierung der Verordnung & Bericht zu Wirksamkeit von Sanktionen (Art. 47(1),(5))
2023/1542: Batterie- und Altbatterierieverordnung
Mindest‑Rezyklatgehalt (16 % Co, 85 % Pb, 6 % Li/Ni) für Industrie-/EV-/LMT‑Batterien
2023/2055: REACH-Anhang XVII (Mikroplastik)
Startpflicht zur Kennzeichnung von Mikropartikeln in Make-up, Lippen-/Nagelprodukten (Labelpflicht bis 2035)
2023/2055: REACH-Anhang XVII (Mikroplastik)
Endgültiges Verbot aller Make-up-, Lippen- und Nagelprodukte, die Mikropartikel enthalten
2023/1542: Batterie- und Altbatterierieverordnung
Erhöhung der Rezyklatwerte auf 26 % Co, 12 % Li, 15 % Ni für Industrie-/EV-/LMT‑Batterien
📄 Übersicht der EU-Verordnungen
Hier können Sie eine Übersicht unserer Beiträge zu EU-Verordnungen sehen. In den jeweiligen Beiträgen werden die entsprechenden Verordnungen aufgearbeitet und kompakt dargestellt. Dort finden Sie außerdem immer die Verordnung selbst als PDF und als Download.
Die neue EU-Verordnung 2025/40 – Verpackungen und Verpackungsabfälle: Was Hersteller und Händler wissen müssen
Die EU-Verordnung 2023/2055 – Mikroplastik-Beschränkung: Was Hersteller und Händler wissen müssen
Die EU-Verordnung 2023/1669 – Energieverbrauchskennzeichnung für Smartphones und Tablets: Was Hersteller und Händler wissen müssen
Die EU-Batterieverordnung 2023/1542 – Was Hersteller und Händler wissen müssen
Die EU-Verordnung 2023/1115 – Entwaldungsfreie Lieferketten: Was Hersteller und Händler wissen müssen
Die EU-Produktsicherheitsverordnung 2023/988 – Was Hersteller und Händler wissen müssen
Die EU-Verordnung 2023/956 – CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM): Was Hersteller und Händler wissen müssen
❓ Häufige Fragen (FAQ)
👥 Über uns
Die Produktdatenfabrik besteht aus Experten in den Bereichen Produktdaten, Digitale Prozesse und Prozessmanagement. Das Thema Produktdaten hat inzwischen direkt mit den großen Bereichen Compliance und Nachhaltigkeit zu tun, daher nutzen wir unsere Kompetenz dafür, mittelständischen Unternehmen nicht nur mit Worten, sondern konkret bei der Umsetzung zu helfen.
Unser Ziel
Wir bereiten EU-Verordnungen verständlich, aktuell und praxisnah auf – für Unternehmen, die sich konzentriert auf ihr Kerngeschäft verlassen wollen. Wir geben eine grobe und klare Übersicht, damit Sie Bescheid wissen. Wenn es um die konkrete Umsetzung geht, können Sie sich anschließend an uns wenden. Wir helfen Ihnen gerne!
Wie wir arbeiten
- Wir stützen uns auf offizielle Quellen (z. B. EUR-Lex, EU-Kommission, nationale Behörden).
- Wir legen Wert auf Neutralität, Aktualität und Praxisbezug.
- Unsere Erfahrung im Mittelstand hilft bei der konkreten Einordnung, denn Teile von Verordnungen gelten nur für Großunternehmen!
- Viel Chaos kommt von Unwissen – wir helfen dabei, dass die Umsetzung ganz einfach wird!
