IHK startet GreenClaim-Check für Umweltwerbung
Mit dem kostenlosen GreenClaim-Checktool können Unternehmen Umweltwerbung prüfen – und erkennen schnell, wo Claims, Siegel und Produktinformationen zum Risiko werden.
Seit dem 27. September 2026 gelten in Deutschland deutlich strengere Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Begriffe wie „umweltfreundlich“, „klimaneutral“ oder „nachhaltig“ lassen sich nicht mehr ohne Weiteres auf Verpackungen, Produktseiten oder in Werbematerialien verwenden. Mit einem neuen GreenClaim-Checktool will die IHK zu Dortmund Unternehmen dabei unterstützen, ihre bestehende Kommunikation auf mögliche Risiken zu überprüfen.
Das browserbasierte Werkzeug richtet sich ausdrücklich nicht nur an Rechtsabteilungen. Marketing, Vertrieb, Produktmanagement und Geschäftsführung sollen damit selbst eine erste Einschätzung vornehmen können. Juristische Vorkenntnisse sind laut IHK nicht erforderlich. Das Tool ersetzt allerdings keine Rechtsberatung, sondern soll problematische Aussagen sichtbar machen und zeigen, an welchen Stellen weitere Nachweise, Anpassungen oder eine rechtliche Prüfung notwendig sind.
Gerade dieser Ansatz macht das Werkzeug interessant. Denn die neuen Regeln zur Umweltwerbung sind längst kein isoliertes Marketingthema mehr. Ob eine Aussage zulässig ist, hängt zunehmend davon ab, ob sich ihre Grundlage eindeutig belegen lässt – etwa durch Materialanteile, Zertifikate, Messwerte oder dokumentierte Reduktionsmaßnahmen. Damit rücken neben der Formulierung selbst auch die Daten und Nachweise hinter einem Claim in den Mittelpunkt.
Green Claims systematisch statt nach Bauchgefühl prüfen
Grundlage der verschärften Regeln ist die EU-Richtlinie 2024/825, häufig als EmpCo-Richtlinie bezeichnet. Sie soll Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Greenwashing und anderen irreführenden Geschäftspraktiken schützen. Die Vorgaben wurden in Deutschland über Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt und sind seit dem 27. September 2026 anzuwenden.
Das GreenClaim-Checktool der IHK führt Anwender schrittweise durch die wichtigsten Problemfelder. Geprüft werden unter anderem allgemeine Umweltaussagen, Nachhaltigkeitssiegel, Aussagen zur Klimaneutralität, der konkrete Bezug eines Umweltclaims, Zukunftsversprechen sowie Werbung mit Eigenschaften, die ohnehin gesetzlich vorgeschrieben sind.
Der Nutzer trägt beispielsweise einen Claim wie „umweltfreundliche Verpackung“ ein und beantwortet anschließend Fragen zu dessen Bedeutung und Nachweisbarkeit. Das Tool bewertet die Situation dann nach einem Ampelprinzip. Ein rotes Ergebnis weist laut IHK auf einen einschlägigen Verbotstatbestand hin. Gelb bedeutet, dass Angaben oder Nachweise fehlen beziehungsweise weitere Prüfung notwendig ist. Grün bedeutet, dass nach den gemachten Angaben kein entsprechender Verbotstatbestand erkannt wurde. Bei Firmen- und Markennamen mit Umweltbezug verweist das Tool ausdrücklich auf eine anwaltliche Prüfung.
Wichtig bleibt dabei: Das Ergebnis ist keine rechtsverbindliche Freigabe. Die Software kennt weder sämtliche Hintergründe eines Produkts noch kann sie überprüfen, ob eingegebene Angaben tatsächlich stimmen. Ihre Stärke liegt vielmehr darin, die richtigen Fragen zu stellen.
Aus „umweltfreundlich“ muss eine überprüfbare Information werden
Eine der weitreichendsten Änderungen betrifft allgemeine Umweltaussagen. Begriffe wie „umweltfreundlich“, „grün“, „ökologisch“ oder „klimafreundlich“ können künftig nicht mehr beliebig eingesetzt werden. Die EmpCo-Richtlinie verbietet allgemeine Umweltaussagen, wenn die behauptete hervorragende Umweltleistung nicht entsprechend nachgewiesen werden kann.
Gleichzeitig bedeutet die neue Rechtslage keineswegs, dass Unternehmen nicht mehr über ökologische Produkteigenschaften informieren dürfen. Im Gegenteil: Konkrete Aussagen werden wichtiger.
Die IHK nennt dafür ein anschauliches Beispiel. Statt pauschal von einer „umweltfreundlichen Verpackung“ zu sprechen, könnte konkret beschrieben werden, dass eine Faltschachtel beispielsweise zu einem bestimmten Prozentsatz aus Recyclingkarton besteht. Entscheidend ist, dass die Konkretisierung klar, gut sichtbar und auf demselben Medium erfolgt. Ein versteckter Hinweis auf einer Unterseite oder hinter einem QR-Code genügt für die Konkretisierung einer allgemeinen Aussage nicht automatisch.
Damit verschiebt sich die Kommunikation von werblichen Sammelbegriffen hin zu überprüfbaren Eigenschaften. Genau an dieser Stelle wird die Qualität der zugrunde liegenden Produktinformationen entscheidend: Wer mit einem Recyclinganteil wirbt, muss diesen Anteil kennen, dem richtigen Produkt beziehungsweise Verpackungsbestandteil zuordnen und im Zweifel belegen können.
Ein allgemeines „nachhaltig“ lässt sich vergleichsweise schnell in einen Marketingtext schreiben. Eine Aussage wie „Verpackung besteht zu 87 Prozent aus Recyclingkarton“ verlangt dagegen belastbare Daten.
Das Tool kann auch Kataloge und Dokumente durchsuchen
Für Unternehmen mit umfangreichen Sortimenten dürfte eine weitere Funktion besonders interessant sein. Das IHK-Werkzeug beschränkt sich nicht auf die manuelle Prüfung einzelner Aussagen. PDF- und Word-Dateien können eingelesen werden. Das Tool durchsucht deren Text nach möglichen Umweltaussagen und erstellt daraus eine Fundliste. Identische Claims werden dabei zusammengefasst.
Ein Katalog, in dem dieselbe Formulierung zwanzigmal vorkommt, muss damit nicht zwanzigmal separat geprüft werden. Für erste Bestandsaufnahmen kann das erheblichen Aufwand sparen.
Grenzen hat die automatische Erkennung dennoch. Gescannte Dokumente ohne Textebene werden beispielsweise nicht vollständig ausgewertet. Auch Bilder und darin enthaltene Siegel müssen separat betrachtet werden. Zudem kann ein automatischer Scan naturgemäß nicht garantieren, dass jede problematische Formulierung erkannt wird. Die IHK empfiehlt daher zusätzlich eine manuelle Prüfung.
Bemerkenswert ist außerdem die technische Umsetzung: Die eingegebenen Informationen und eingelesenen Dateien werden nach Angaben der IHK lokal im Browser verarbeitet und nicht an einen Server übertragen. Auch der Arbeitsstand wird zunächst lokal gespeichert. Ergebnisse können zusätzlich gesichert beziehungsweise als PDF dokumentiert werden.
Gerade wenn noch nicht veröffentlichte Produktinformationen, Kataloge oder Claims geprüft werden, ist das ein relevanter Aspekt.
Siegel, Symbole und Bilder gehören ebenfalls auf den Prüfstand
Umweltwerbung besteht nicht nur aus Text. Auch Symbole, Labels, Produktnamen oder grafische Gestaltungselemente können eine Umweltaussage vermitteln. Die EU-Richtlinie definiert eine Umweltaussage entsprechend breit und erfasst neben Text ausdrücklich auch bildliche, grafische und symbolische Darstellungen sowie Labels, Marken-, Unternehmens- und Produktnamen.
Das ist für bestehende Produktportfolios nicht zu unterschätzen. Ein Blatt, ein grünes Häkchen oder ein selbst entwickeltes „Eco“-Logo kann beim Verbraucher den Eindruck eines Nachhaltigkeitssiegels erzeugen, auch wenn es ursprünglich nur als Gestaltungselement gedacht war.
Bei Nachhaltigkeitssiegeln gelten seit September ebenfalls strengere Vorgaben. Problematisch sind insbesondere Zeichen, hinter denen kein geeignetes Zertifizierungssystem beziehungsweise keine entsprechende öffentliche Stelle steht. Die EmpCo-Richtlinie will damit gerade der Vielzahl wenig transparenter Eigenlabels entgegenwirken.
Das IHK-Tool ermöglicht deshalb auch die Prüfung von Siegeln und Grafiken. Die entscheidende Frage ist dabei nicht allein, wie ein Zeichen aussieht, sondern wer es vergibt, nach welchen Kriterien die Vergabe erfolgt und wie die Überwachung organisiert ist.
Klimaneutralität durch Kompensation wird besonders kritisch
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Klimaaussagen. Die EmpCo-Richtlinie nimmt Produktclaims ins Visier, bei denen durch den Kauf von CO₂-Zertifikaten beziehungsweise Kompensationsmaßnahmen der Eindruck erweckt wird, ein Produkt habe eine neutrale, reduzierte oder positive Treibhausgaswirkung.
Solche Aussagen dürfen nicht allein auf Emissionskompensation außerhalb der Wertschöpfungskette gestützt werden. Die Richtlinie nennt ausdrücklich Begriffe wie „climate neutral“, „CO₂ neutral certified“ oder vergleichbare Aussagen als Beispiele. Entscheidend ist künftig wesentlich stärker die tatsächliche Klimawirkung des betreffenden Produkts beziehungsweise seiner Wertschöpfung.
Auch hier zeigt sich die Verbindung zu den zugrunde liegenden Daten. Für die Kommunikation reicht es nicht, einen Kompensationsnachweis zu besitzen. Relevant wird vielmehr, welche Emissionen tatsächlich entstanden sind, wo Reduktionen erfolgt sind und worauf sich eine Aussage exakt bezieht.
Zukunftsversprechen benötigen einen belastbaren Plan
Ähnlich anspruchsvoll werden Aussagen über zukünftige Umweltleistungen. Ein Unternehmen, das etwa mit einem Ziel wie „klimaneutral bis 2035“ wirbt, benötigt nach der EmpCo-Richtlinie klare, objektive, öffentlich zugängliche und überprüfbare Verpflichtungen.
Dazu gehört ein detaillierter und realistischer Umsetzungsplan mit messbaren und zeitlich definierten Zielen. Die Fortschritte müssen regelmäßig durch einen unabhängigen externen Experten überprüft werden; die entsprechenden Ergebnisse müssen für Verbraucher verfügbar sein.
Ein Nachhaltigkeitsziel wird damit von einer Imageaussage zu einer langfristig zu pflegenden Information. Wer solche Angaben in Produktkommunikation, Unternehmensseiten oder Vertriebsmaterialien einsetzt, braucht nicht nur einen Nachweis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Information muss über ihre gesamte Nutzungsdauer aktuell gehalten werden.
Ein Claim ist letztlich ein Datensatz mit Belegen
Genau hier reicht der Nutzen des GreenClaim-Checktools über die einmalige Kontrolle einer Kampagne hinaus. Bei größeren Sortimenten dürfte es kaum praktikabel sein, Umweltclaims dauerhaft in einzelnen Excel-Listen, Marketingdokumenten und E-Mail-Freigaben zu verwalten.
Für jeden relevanten Claim müssen im Idealfall mehrere Informationen zusammengeführt werden: der exakte Wortlaut, die betroffenen Artikel oder Varianten, der Bezug auf Produkt oder Verpackung, zugrunde liegende Mess- und Materialdaten, Zertifikate, Quellen, Freigaben, Gültigkeitszeiträume und die Kanäle, in denen die Aussage verwendet wird.
Die IHK selbst empfiehlt unter anderem zu dokumentieren, worauf eine Aussage basiert, wer die zugrunde liegende Angabe geliefert und freigegeben hat und bis wann ein Nachweis gültig ist.
Das ist im Kern bereits Datenmanagement.
Besonders relevant wird dieser Punkt, wenn Produktinformationen an Handelspartner, Marktplätze oder andere Vertriebskanäle ausgespielt werden. Die IHK weist ausdrücklich darauf hin, dass eine ursprünglich im B2B-Kontext bereitgestellte Information trotzdem Verbraucher erreichen kann – beispielsweise wenn Händler Produktbilder, Datenblätter, Verpackungstexte oder Beschreibungen unverändert weiterverwenden.
Ein problematischer Claim kann sich dadurch schnell über mehrere Systeme und Kanäle vervielfältigen. Umgekehrt reicht es dann nicht, lediglich den Text im eigenen Onlineshop zu korrigieren. Die Information muss auch an allen anderen Stellen aktualisiert werden, an die sie zuvor verteilt wurde.
Für PIM- und Product-Experience-Prozesse ist das eine wichtige Entwicklung: Nachhaltigkeitsangaben sollten zunehmend wie andere qualitätskritische Produktattribute behandelt werden – strukturiert, versioniert, nachweisbar und mit klar definierten Verantwortlichkeiten.
Der Stichtag ist bereits erreicht
Seit dem 27. September 2026 gelten die neuen EmpCo-Regeln. Kurz vor dem Stichtag hat der Bundestag zusätzlich eine besondere Verhältnismäßigkeitsprüfung für Unterlassungsansprüche bei Waren beschlossen, die bereits vor diesem Datum in Verkehr gebracht worden waren. Damit soll unter anderem verhindert werden, dass bereits produzierte Ware allein wegen älterer Aufdrucke unverhältnismäßig vernichtet werden muss. Die IHK zu Dortmund betont allerdings, dass dies keinen allgemeinen Aufschub der neuen Regeln bedeutet. Insbesondere digitale Kommunikation, Social-Media-Inhalte oder gedruckte Werbemittel werden dadurch nicht pauschal von den neuen Anforderungen ausgenommen.
Eine Bestandsaufnahme bleibt deshalb sinnvoll – gerade weil Umweltclaims oft an weit mehr Stellen auftauchen als zunächst vermutet.
GreenClaim-Check ist nicht die Green Claims Directive
Trotz des Namens sollte das IHK-Tool außerdem nicht mit der geplanten europäischen Green Claims Directive verwechselt werden. Das GreenClaim-Checktool orientiert sich vor allem an den bereits geltenden Regeln der EmpCo-Richtlinie und ihrer Umsetzung im UWG.
Die separate Green Claims Directive sollte ursprünglich zusätzliche Anforderungen an die Begründung und Verifizierung ausdrücklicher Umweltclaims schaffen. Das Gesetzgebungsverfahren geriet jedoch 2025 ins Stocken. Die Europäische Kommission führt den Vorschlag derzeit weiterhin mit dem Status „pending“. Die seit September 2026 geltenden EmpCo-Regeln bleiben davon unberührt.
Vom Claim-Check zum dauerhaften Prozess
Das GreenClaim-Checktool der IHK zu Dortmund bietet damit vor allem einen niedrigschwelligen Einstieg. Unternehmen können ohne Registrierung und ohne Installation prüfen, an welchen Stellen ihre Umweltkommunikation Aufmerksamkeit benötigt. Besonders für die erste Inventur bestehender Claims, Kataloge und Siegel dürfte das Werkzeug hilfreich sein.
Der eigentliche Handlungsbedarf beginnt allerdings häufig erst nach der Prüfung. Ein rotes oder gelbes Ergebnis wirft unmittelbar weitere Fragen auf: Wo wird die Aussage überall verwendet? Welche Produkte betrifft sie? Gibt es eine belastbare Quelle? Wer ist für den Nachweis verantwortlich? Wann läuft ein Zertifikat aus? Und wie wird verhindert, dass eine längst geänderte Formulierung weiterhin über Händler, Marktplätze oder ältere Produktfeeds ausgespielt wird?
Damit verändert EmpCo nicht nur die Sprache der Nachhaltigkeitskommunikation. Die neuen Vorgaben erhöhen auch die Anforderungen an die Datenorganisation dahinter. Umweltclaims werden stärker zu überprüfbaren Produkteigenschaften – inklusive Quelle, Gültigkeit und Dokumentation.
Das IHK-Werkzeug kann feststellen helfen, welche Fragen gestellt werden müssen. Die dauerhaft belastbaren Antworten darauf müssen jedoch aus den eigenen Produkt-, Nachhaltigkeits- und Nachweisdaten kommen.
GreenClaim-Checktool der IHK zu Dortmund: GreenClaim-Checktool öffnen
Weitere Grundlagen: Informationen der IHK zu Dortmund zur EmpCo-Richtlinie · Richtlinie (EU) 2024/825 bei EUR-Lex

