EU Digital-Omnibus: Wie die Kommission digitale Regeln modernisieren will
Der „Digital-Omnibus“ der EU will Datenschutz, KI-Regulierung und digitale Vorschriften vereinfachen, Bürokratie reduzieren und Unternehmen entlasten – mit Chancen und Risiken.
Im November 2025 hat die Europäische Kommission ein umfangreiches Gesetzgebungs- und Reformpaket vorgestellt, das unter dem Namen „Digital-Omnibus“ firmiert. Es handelt sich nicht um ein einzelnes Gesetz, sondern um ein Paket von vorgeschlagenen Rechtsänderungen, das darauf abzielt, den komplexen Rahmen der EU-Digitalgesetzgebung zu überarbeiten, zu vereinfachen und „besser zusammenzuführen“.
Der Begriff Omnibus bezeichnet in der Gesetzgebung eine Vorgehensweise, bei der viele bestehende Regelwerke in einem einzigen Akt angepasst werden. So soll vermieden werden, dass Unternehmen und Behörden parallel mehrere unterschiedliche Vorschriften anwenden müssen.
Kernbereiche des Digital-Omnibus sind vor allem:
- Datenschutzrecht (insbesondere DSGVO)
- KI-Regulierung (AI Act)
- Cyber- und Datensicherheitsregeln
- Datennutzung im digitalen Binnenmarkt.
Das Paket besteht de facto aus zwei komplementären Entwürfen: einer allgemeinen „Digital Omnibus Regulation“ und einer „Digital Omnibus on AI Regulation“, die gezielt den bestehenden AI Act anpassen soll.
Hintergrund: Warum jetzt ein Omnibus?
Über Jahre hat die EU mit verschiedenen Einzelgesetzen einen der strengsten digitalen Rechtsrahmen der Welt geschaffen. Dazu gehören insbesondere:
- die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) von 2018,
- die ePrivacy-Richtlinie,
- der AI Act (Künstliche-Intelligenz-Verordnung) und
- zahlreiche weitere digitale Vorschriften wie die NIS2-Richtlinie oder der Data Act.
Diese Vielzahl an Normen hat zu einem Regulierungsdickicht geführt, das aus Sicht vieler Unternehmen und Verbände Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Praxisanwendung zunehmend erschwert. Der Digital-Omnibus soll dieser Entwicklung entgegenwirken, Bürokratie senken und Rechtsunsicherheiten reduzieren.
Ziele des Digital-Omnibus
Die Kommission benennt drei zentrale Ziele
- Vereinfachung und Entlastung
- Reduzierung mehrfacher Melde- und Informationspflichten
- Einheitlichere Fristen
- Klarere Definitionen und weniger komplexe Anforderungen
- Förderung von Innovation und Wettbewerbsfähigkeit
- Erleichterung der Datennutzung für Forschung und KI
- Unterstützung von KMU und Start-ups
- Harmonisierung von Test- und Übergangsfristen
- Stärkung der Kohärenz
- Beseitigung widersprüchlicher Rechtsnormen
- Harmonisierung von Aufsichts- und Durchsetzungsmechanismen
Das Paket soll nach Einschätzung der Kommission Unternehmen, Behörden und Bürgern „sofortige Hilfe“ bieten und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit Europas im digitalen Zeitalter erhöhen.
Konkrete Änderungen im Datenschutz
Ein zentraler Punkt des Omnibus sind Vorschläge zur Anpassung der DSGVO:
Neujustierungen der DSGVO
- Präzisierung personenbezogener Daten: Zum Beispiel soll klargestellt werden, wie pseudonymisierte Daten zu behandeln sind.
- Weniger Mehrfach-Meldepflichten für Datenpannen und Sicherheitsereignisse über unterschiedliche Behörden hinweg.
- Informationspflichten sollen reduziert und klarer gefasst werden, um administrativen Aufwand zu senken.
- Die Kommission will auch praktikablere Standards für Cookies und Einwilligung im Onlinekontext, etwa längere Gültigkeitszeiträume für Cookie-Zustimmungen.
Kritikpunkte am Datenschutzteil
Während die Kommission diese Änderungen als vereinfachend und anpassend beschreibt, warnt ein Teil der Datenschutz-Community, dass damit Grundrechtsschutz unterhöhlt werden könnte – etwa wenn Daten zu KI-Trainingszwecken leichter genutzt werden können oder einseitige Auslegungen der DSGVO-Begriffe eingeführt werden.
KI-Regulierung und AI Act
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem AI Act, dem EU-Gesetz zur Regulierung künstlicher Intelligenz:
- Die Kommission möchte bestimmte „high-risk“-Pflichten für KI-Anwendungen, die besonders kritische Bereiche betreffen (z. B. biometrische Identifikation, medizinische oder Verkehrs-KI), zeitlich nach hinten verschieben, um Unternehmen mehr Vorbereitungszeit zu geben.
- Bürokratische Hürden bei Berichtspflichten und Compliance-Anforderungen sollen reduziert werden, insbesondere für kleinere Dienstleister und Unternehmen.
Solche Anpassungen sollen helfen, die befürchtete Überregulierung zu vermeiden und den europäischen KI-Standort zu stärken. Gleichzeitig stehen diese Änderungen in der Kritik, weil sie als Aufschub schärferer Kontrollen an zentralen Stellen verstanden werden können.
Reaktionen aus Wirtschaft und Politik
Unternehmen und Wirtschaftsverbände sehen den Digital-Omnibus überwiegend positiv, weil viele langjährige Forderungen nach Bürokratieabbau und mehr Rechtssicherheit endlich adressiert werden. Besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU) könnten von reduzierten Meldepflichten und klareren Regeln profitieren.
Auch politische Akteure, die weniger starre Regulierung fordern, begrüßen diesen Schritt als Beitrag zur globalen Wettbewerbsfähigkeit Europas – insbesondere im digitalen Sektor, in dem EU-Unternehmen oft gegenüber US- und chinesischen Konkurrenten im Nachteil gesehen werden.
Kritik und Bedenken
Gleichzeitig gibt es deutliche Stimmen der Kritik:
- Datenschutz- und Verbraucherverbände wie z.B. die Verbraucherzentrale oder die Stiftung Datenschutz warnen, dass durch bestimmte Änderungen Schutzstandards der DSGVO geschwächt werden könnten.
- Einige Beobachter sehen die Verzögerung von KI-Sicherheitsnormen als Risiko für die Rechts- und Produktsicherheit.
- Zudem bemängeln Kritiker, dass die Kommission mit dem Omnibus-Instrument zu weit in bestehende Grundrechtsnormen eingreife, was zu Unsicherheiten und Rechtskonflikten führen könne.
Der Weg nach vorn: Gesetzgebungsverfahren
Der aktuell vorgelegte Omnibus-Vorschlag ist (Stand Dezember 2025) noch nicht beschlossen. Er muss nun sowohl im Europäischen Parlament als auch im Rat der EU-Mitgliedstaaten beraten, geändert und verabschiedet werden. Während einige politische Kräfte die Vereinfachungen unterstützen, bestehen im Parlament und bei Interessenvertretern noch substantielle Bedenken – insbesondere hinsichtlich Datenschutz und Rechtsklarheit.
Bedeutung für Unternehmen
Für Hersteller, Händler und Dienstleister, die digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten, kann der Digital-Omnibus weitreichende praktische Bedeutung haben:
- Weniger Doppel-Compliance: Einheitlichere Meldefristen und Informationspflichten reduzieren Aufwand.
- Mehr Rechtssicherheit: Klare Definitionen und Harmonisierung erleichtern strategische Planung.
- Innovationspotenzial: Erleichterter Zugang zu Daten und flexiblere KI-Regeln können technische Entwicklung beschleunigen.
Gleichzeitig gilt es, die Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen, da Änderungen in der DSGVO und KI-Regulierung sowohl Chancen als auch neue Pflichten mit sich bringen können.
Fazit: Der EU-Digital-Omnibus ist ein ambitioniertes Reformvorhaben mit dem Ziel, den digitalen Rechtsrahmen Europas praxisnäher, leichter anwendbar und innovationsfreundlicher zu machen. Ob dies gelingt, hängt wesentlich von den anstehenden legislativen Debatten über die Balance zwischen Vereinfachung, Rechtssicherheit und Schutz grundlegender Rechte ab.

