Was ist das Greenwashing-Verbot und wann kommt es?

ein-fluss-voller-mull-neben-einem-uppigen-grunen-feld

Was ist das Greenwashing-Verbot und wann kommt es?

Transparenz und Ehrlichkeit statt irreführender Umweltversprechen: Neue EU-Regeln schieben Greenwashing einen Riegel vor.

Angesichts wachsender Umwelt- und Klimasorgen achten Verbraucher zunehmend auf die Nachhaltigkeit von Produkten. Unternehmen reagieren darauf oft mit ökologischen Werbeaussagen und „grüner“ Markenkommunikation. Doch nicht alle Versprechen entsprechen der Realität. Um diese Täuschung – genannt Greenwashing – einzudämmen, führt die Europäische Union neue gesetzliche Regeln ein, die die Glaubwürdigkeit von Umweltangaben erhöhen und Verbraucher besser schützen sollen.

Was ist Greenwashing?


Greenwashing ist die bewusste oder unbewusste Irreführung von Verbrauchern durch scheinbar umweltfreundliche Werbeaussagen. Dabei werben Unternehmen mit vagen, unpräzisen Begriffen („umweltfreundlich“, „grün“), erfundenen Siegeln oder lenken die Aufmerksamkeit gezielt auf kleine positive Aspekte, während sie wesentliche negative Umweltauswirkungen verschweigen. Ziel ist, sich ein nachhaltigeres Image zu verschaffen, ohne tatsächlich signifikante ökologische Fortschritte zu erzielen.

Beispiele für Greenwashing sind:

  • Unklare Begriffe: Verwendung von Begriffen wie „öko“ oder „natürlich“ ohne fundierte Belege.
  • Fiktive Labels: Einsatz von erfundenen oder bedeutungslosen Umweltzertifikaten, um Produkte nachhaltiger erscheinen zu lassen.
  • Halbwahrheiten: Hervorheben einzelner umweltfreundlicher Produktaspekte bei gleichzeitiger Verschleierung anderer, umweltschädlicher Produktkomponenten.

Was ist das Greenwashing-Verbot?


Das Greenwashing-Verbot bezeichnet eine Reihe von neuen EU-Vorgaben, die irreführende und haltlose Umweltwerbungen einschränken. Mit der Richtlinie (EU) 2024/825, die die bisherige Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG) und die Verbraucherrechte-Richtlinie (2011/83/EU) ergänzt, werden strengere Anforderungen an die Verlässlichkeit, Vergleichbarkeit, Begründetheit und Nachprüfbarkeit von Umweltaussagen gestellt.

Wichtige Änderungen sind unter anderem:

  • Verbot allgemeiner Umweltaussagen: Begriffe wie „grün“, „umweltfreundlich“ oder „öko“ sind künftig nur noch zulässig, wenn sie klar spezifiziert, wissenschaftlich begründbar und überprüfbar sind.
  • Glaubwürdige Siegel: Nachhaltigkeitssiegel, die nicht von öffentlichen Stellen stammen oder nicht auf unabhängigen Zertifizierungen basieren, sind unzulässig. Siegel müssen transparent und unabhängig überprüfbar sein.
  • Einschränkung von Klima-Kompensationsangaben: Produktbezogene Aussagen, die auf CO₂-Kompensation beruhen, werden stark eingeschränkt, um Verbraucher nicht über die tatsächliche Klimabilanz zu täuschen.
  • Transparenz bei Haltbarkeit und Reparierbarkeit: Irreführende Angaben zur Langlebigkeit oder Reparierbarkeit eines Produkts sind verboten. Verbraucher sollen klar informiert werden, wie lange ein Produkt hält und wie gut es reparierbar ist.

Warum ist das Greenwashing-Verbot notwendig?

  1. Verbraucherschutz: Verbraucher sollen fundierte Kaufentscheidungen treffen können. Unrealistische oder unklare Umweltversprechen täuschen und verzerren den Markt.
  2. Echter Wettbewerb: Unternehmen, die tatsächlich in nachhaltige Produktion und Lieferketten investieren, sollen nicht durch Mitbewerber benachteiligt werden, die nur vorgeben, umweltfreundlich zu sein.
  3. Vertrauensbildung: Klare, überprüfbare Umweltaussagen stärken das Vertrauen der Verbraucher in grüne Produkte und Marken.
  4. Umwelt- und Klimaschutz: Nur wenn Verbraucher über verlässliche Informationen verfügen, können sie gezielt nachhaltige Alternativen wählen und so echte Fortschritte für Umwelt und Klima anstoßen.

Wann tritt das Greenwashing-Verbot in Kraft?


Die Richtlinie (EU) 2024/825 ist am 26. März 2024 in Kraft getreten. Die EU-Mitgliedstaaten haben bis zum 27. März 2026 Zeit, diese Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Ab dem 27. September 2026 finden die neuen Bestimmungen dann Anwendung. Darüber hinaus plant die EU eine weitere Richtlinie, die „Green Claims Directive (GCD)“, welche noch spezifischere Vorgaben für Umweltaussagen machen wird.

Fazit


Das Greenwashing-Verbot ist ein entscheidender Schritt, um den Markt für nachhaltige Produkte transparenter und glaubwürdiger zu gestalten. Es setzt klare Grenzen für irreführende grüne Werbeaussagen und schafft so einen fairen Wettbewerb, bei dem echte Nachhaltigkeitsleistungen anerkannt werden. Verbraucher profitieren von verlässlichen Informationen, die ihnen helfen, bewusste Entscheidungen für umweltfreundliche Produkte zu treffen. Mit Inkrafttreten der neuen Richtlinien wird erwartet, dass Unternehmen ihre Umweltkommunikation professionalisieren, genauer belegen und langfristig stärker an tatsächlicher ökologischer Verantwortung ausrichten.