Produktsicherheit: Neue Pflichten für Online-Händler

Produktsicherheit: Neue Pflichten für Online-Händler

Ab Dezember 2024 müssen Online-Händler strenge Anforderungen zur Produktsicherheit und -rückverfolgbarkeit erfüllen. Welche Pflichten nun auf Händler zukommen.

Produktsicherheit: Neue Pflichten für Online-Händler

Am 10. Mai 2023 wurde die neue EU-Verordnung 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit verabschiedet. Diese Verordnung bringt umfassende Änderungen und zusätzliche Pflichten für Online-Händler und Online-Marktplätze in der Europäischen Union mit sich. Die Verordnung ist bereits am 12. Juni 2023 in Kraft getreten, die Vorschriften gelten ab dem 13. Dezember 2024.

Ziele der Verordnung

Die Verordnung zielt darauf ab, dass alle Non-Food-Produkte auf dem EU-Markt sicher sind, unabhängig davon, ob sie online oder offline verkauft werden. Besondere Aufmerksamkeit wird dem Online-Handel gewidmet, da dieser in den letzten Jahren erheblich gewachsen ist und viele gefährliche Produkte über digitale Plattformen verbreitet werden.

Neue Pflichten für Online-Händler

Informationspflichten und Transparenz:

  • Online-Händler müssen umfassende und leicht zugängliche Informationen zur Produktsicherheit bereitstellen. Dazu gehören Angaben zur sicheren Nutzung, potenziellen Gefahren und Maßnahmen im Falle eines Produktrückrufs.
  • Diese Informationen müssen in der Sprache des Landes verfügbar sein, in dem das Produkt verkauft wird. Die Angaben sollen in den Produktdaten „eindeutig und gut sichtbar“ hinterlegt werden.

Zentrale Kontaktstellen:

  • Betreiber von Online-Marktplätzen müssen eine zentrale Kontaktstelle benennen, die für Marktüberwachungsbehörden und Verbrauchererreichbar ist. Diese Kontaktstelle dient der schnellen Klärung von Fragen zur Produktsicherheit und zur Koordination im Falle eines Produktrückrufs.
  • Eine vergleichbare Kontaktstelle muss auch für Verbraucherangeboten werden, um Fragen zur Produktsicherheit direkt und schnell klären zu können.

Rückverfolgbarkeit und Produktsicherheitsrückrufe:

  • Online-Händler müssen in der Lage sein, die Lieferkette eines Produkts bis zum Hersteller zurückzuverfolgen.
  • Im Falle eines Produktsicherheitsrückrufs sind Online-Händler verpflichtet, Abhilfemaßnahmen anzubieten. Dies umfasst mindestens zwei der folgenden Optionen: Reparatur, Ersatz oder angemessene Erstattung.

Überprüfung der Produktsicherheit:

  • Online-Händler müssen sicherstellen, dass die von ihnen verkauften Produkte den neuen Sicherheitskriterien entsprechen. Dies umfasst nicht nur die physikalischen Eigenschaften der Produkte, sondern auch ihre Wechselwirkungen mit anderen Produkten, verbraucherspezifische Details, Cybersicherheitsmerkmale und sich entwickelnde bzw. lernende Funktionen.
  • Regelmäßige Überprüfungen und Tests sind notwendig, um sicherzustellen, dass die Produkte weiterhin den Sicherheitsstandards entsprechen, insbesondere wenn neue Informationen über potenzielle Gefahren bekannt werden.

Besondere Anforderungen für den Online-Handel

Artikel 19 der EU-Verordnung 2023/988:

  • Produkte, die online verkauft werden, müssen den Namen, den eingetragenen Handelsnamen oder die eingetragene Handelsmarke des Herstellers sowie die Postanschrift und die E-Mail-Adresse enthalten, unter der der Hersteller kontaktiert werden kann.
  • Für Hersteller ohne EU-Niederlassung müssen Name, Anschrift und E-Mail-Adresse der verantwortlichen Person angegeben werden.
  • Produkte müssen Angaben zur Identifizierung, einschließlich einer Abbildung, Art und sonstigen Produktidentifikatoren sowie Warnhinweise oder Sicherheitsinformationen, enthalten.

Artikel 22 der EU-Verordnung 2023/988:

  • Online-Marktplätze müssen sicherstellen, dass sie über interne Verfahren zur Gewährleistung der Produktsicherheit verfügen.
  • Im Falle eines Rückrufs müssen alle betroffenen Verbraucherermittelt und benachrichtigt werden können.
  • Marktplatzbetreiber müssen Händlerinformieren, wenn ein Angebot mit einem gefährlichen Produkt entfernt oder gesperrt wird.

Auswirkungen auf den Online-Handel

Für Unternehmen: Online-Händler müssen erhebliche organisatorische Anpassungen vornehmen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Dies beinhaltet die Implementierung neuer Systeme zur Verwaltung und Überwachung der Produktsicherheit sowie die Schulung von Mitarbeitern im Umgang mit den neuen Regelungen. Die Einhaltung der Verordnung erfordert zudem eine enge Zusammenarbeit mit Herstellern und Lieferanten, um die Rückverfolgbarkeit und Sicherheit der Produkte zu gewährleisten.

Für Verbraucher: Die neuen Regelungen bieten Verbrauchern einen besseren Schutz und mehr Transparenz. Sie können sich darauf verlassen, dass die Produkte, die sie online kaufen, strengen Sicherheitsprüfungen unterzogen wurden und dass im Falle eines Problems schnelle und effektive Abhilfemaßnahmen verfügbar sind. Die Einrichtung zentraler Kontaktstellen auf Online-Marktplätzen erleichtert es den Verbrauchern, Fragen zu stellen und Unterstützung zu erhalten.

Fazit

Die neue EU-Verordnung 2023/988 markiert einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Produktsicherheit in der Europäischen Union, insbesondere im wachsenden Online-Handel. Durch die Einführung strengerer Informationspflichten, die Schaffung zentraler Kontaktstellen und die Verstärkung der Rückverfolgbarkeit und Produktsicherheitsrückrufe wird sichergestellt, dass Verbraucher besser geschützt sind und unsichere Produkte schnell vom Markt genommen werden können. Online-Händler müssen sich auf die neuen Anforderungen vorbereiten, um die Sicherheit ihrer Produkte zu gewährleisten und den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen, die ab dem 13. Dezember 2024 in Kraft treten.