Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung GPSR: Stärkung des Verbraucherschutzes im digitalen Zeitalter

Bauhelme für die Sicherheit

Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung GPSR: Stärkung des Verbraucherschutzes im digitalen Zeitalter

Mit der Verordnung (EU) 2023/988 passt die Europäische Union ihre Produktsicherheitsstandards an die Herausforderungen der Digitalisierung und des Online-Handels an, um ein hohes Maß an Verbraucherschutz zu gewährleisten.

Die Europäische Union hat mit der Verordnung (EU) 2023/988, bekannt als General Product Safety Regulation (GPSR), einen bedeutenden Schritt unternommen, um den Verbraucherschutz im digitalen Zeitalter zu stärken. Diese Verordnung, die am 13. Dezember 2024 in Kraft tritt, ersetzt die bisherige Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit und passt die Sicherheitsstandards an die Herausforderungen der Digitalisierung und des Online-Handels an.

Hintergrund und Notwendigkeit der GPSR

Die fortschreitende Digitalisierung und der Anstieg des Online-Handels haben neue Herausforderungen für die Produktsicherheit mit sich gebracht. Produkte werden zunehmend über digitale Plattformen vertrieben, was die Rückverfolgbarkeit und Kontrolle erschwert. Zudem haben technologische Innovationen wie intelligente und vernetzte Geräte neue Risiken für die Verbrauchersicherheit geschaffen. Die bisherige Richtlinie aus dem Jahr 2001 war nicht ausreichend, um diesen Entwicklungen gerecht zu werden. Daher wurde die GPSR eingeführt, um den aktuellen Marktbedingungen Rechnung zu tragen und den Schutz der Verbraucher zu stärken.

Anwendungsbereich der GPSR

Die GPSR gilt für alle Verbraucherprodukte, die in der EU in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden, sofern keine spezifischen EU-Vorschriften für die Produktsicherheit existieren. Ausgenommen sind unter anderem:

  • Human- und Tierarzneimittel
  • Lebensmittel
  • Futtermittel
  • Lebende Pflanzen und Tiere
  • Tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte
  • Pflanzenschutzmittel
  • Beförderungsmittel und Luftfahrzeuge
  • Antiquitäten

Gebrauchte Produkte, die vor ihrer Verwendung repariert oder wiederaufgearbeitet werden müssen und eindeutig als solche gekennzeichnet sind, fallen ebenfalls nicht unter die GPSR.

Erweiterung des persönlichen Anwendungsbereichs

Die GPSR erweitert den Kreis der Wirtschaftsakteure, die für die Produktsicherheit verantwortlich sind. Neben Herstellern, Importeuren und Händlern werden nun auch Fulfillment-Dienstleister und Anbieter von Online-Marktplätzen in die Verantwortung genommen. Dies bedeutet, dass beispielsweise Betreiber von Online-Plattformen sicherstellen müssen, dass die auf ihren Seiten angebotenen Produkte den Sicherheitsanforderungen entsprechen.

Neue Pflichten für Hersteller

Hersteller sind verpflichtet, für jedes Produkt eine interne Risikoanalyse durchzuführen und technische Unterlagen zu erstellen. Diese Dokumentation muss auf Anfrage den Marktüberwachungsbehörden zur Verfügung gestellt werden. Zudem müssen Hersteller sicherstellen, dass ihre Produkte so konstruiert und gefertigt sind, dass sie bei normaler oder vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung keine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher darstellen.

Pflichten für Händler und Importeure

Händler und Importeure müssen überprüfen, ob die von ihnen vertriebenen Produkte den Anforderungen der GPSR entsprechen. Sie sind verpflichtet, sicherzustellen, dass die Produkte die erforderlichen Kennzeichnungen tragen und die notwendigen Unterlagen beiliegen. Bei Kenntnis von Risiken oder Nichtkonformitäten müssen sie unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten.

Besondere Anforderungen an den Online-Handel

Die GPSR legt besonderen Wert auf den Online-Handel. Anbieter von Online-Marktplätzen müssen sicherstellen, dass die auf ihren Plattformen angebotenen Produkte sicher sind. Sie sind verpflichtet, mit den Marktüberwachungsbehörden zusammenzuarbeiten und bei Bedarf Informationen über die auf ihren Plattformen angebotenen Produkte bereitzustellen. Zudem müssen sie Mechanismen einrichten, um unsichere Produkte schnell identifizieren und entfernen zu können.

Rückverfolgbarkeit und Meldung von Unfällen

Die GPSR stärkt die Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit von Produkten. Wirtschaftsakteure müssen in der Lage sein, den Weg eines Produkts durch die Lieferkette nachzuvollziehen. Zudem sind sie verpflichtet, Unfälle oder Vorfälle, die durch ihre Produkte verursacht wurden und zu schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Todesfällen geführt haben, den zuständigen Behörden zu melden.

Abhilfemaßnahmen bei Produktsicherheitsrückrufen

Im Falle eines Rückrufs unsicherer Produkte sind Wirtschaftsakteure verpflichtet, wirksame Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Dies kann die Reparatur, den Ersatz oder die Erstattung des Kaufpreises umfassen. Zudem müssen sie sicherstellen, dass die Verbraucher über den Rückruf informiert werden und klare Anweisungen erhalten, wie sie vorgehen sollen.

Übergangsfristen und Inkrafttreten

Die GPSR wurde im Mai 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Nach einer Übergangszeit von 18 Monaten tritt sie am 13. Dezember 2024 in Kraft und ersetzt die bisherige Richtlinie 2001/95/EG. Unternehmen haben somit bis zu diesem Datum Zeit, die notwendigen Anpassungen vorzunehmen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.

Fazit

Die Einführung der GPSR stellt einen bedeutenden Schritt zur Verbesserung der Produktsicherheit in der Europäischen Union dar. Durch die Anpassung an die Herausforderungen der Digitalisierung und des Online-Handels sowie die Erweiterung der Verantwortlichkeiten auf verschiedene Wirtschaftsakteure wird ein höheres Schutzniveau für Verbraucher erreicht. Unternehmen sind gefordert, ihre Prozesse und Produkte entsprechend anzupassen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden und somit zur Sicherheit und Zufriedenheit der Verbraucher beizutragen.