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EU will Nachhaltigkeitsberichte deutlich verschlanken

Die EU-Kommission konsultiert neue ESRS-Entwürfe. Unternehmen sollen weniger Datenpunkte berichten müssen – Feedback ist bis 3. Juni möglich.

Die Europäische Kommission will die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen deutlich vereinfachen. Am 6. Mai 2026 hat sie eine einmonatige öffentliche Konsultation zu überarbeiteten Entwürfen der European Sustainability Reporting Standards, kurz ESRS, gestartet. Unternehmen, Verbände und weitere Stakeholder können bis zum 3. Juni 2026 Rückmeldungen über das EU-Portal „Have Your Say“ einreichen. Danach will die Kommission die entsprechenden delegierten Rechtsakte verabschieden. Diese werden anschließend dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung vorgelegt.

Kern der Initiative ist eine spürbare Reduktion der Berichtspflichten unter der Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD. Nach Angaben der Kommission sollen die überarbeiteten ESRS die Zahl der verpflichtenden Datenpunkte um mehr als 60 Prozent reduzieren. Die Gesamtzahl der Datenpunkte soll sogar um mehr als 70 Prozent sinken. Zugleich sollen die Standards kürzer, klarer und flexibler werden. Die Kommission erwartet, dass die Änderungen die Berichtskosten pro Unternehmen um mehr als 30 Prozent senken können.

Für Hersteller und Händler ist das eine relevante Entwicklung. Denn viele Unternehmen hatten sich in den vergangenen Jahren intensiv auf die neuen Nachhaltigkeitsberichte vorbereitet oder waren bereits indirekt betroffen, weil große Kunden Nachhaltigkeitsinformationen aus der Lieferkette anforderten. Die nun geplante Vereinfachung bedeutet jedoch keine Abkehr von Nachhaltigkeitsdaten. Vielmehr verschiebt sich der Fokus: Statt möglichst umfangreicher Berichtssets sollen künftig stärker wesentliche, belastbare und prüfbare Informationen im Mittelpunkt stehen.

Die Kommission betont, dass die Entwürfe auf dem sogenannten Omnibus-I-Vereinfachungspaket aufbauen. Dieses Paket soll die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU insgesamt straffen und zugleich den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen unter der CSRD reduzieren. Die überarbeiteten ESRS sollen dabei die politischen Ziele der CSRD erhalten, aber die praktische Umsetzung für Unternehmen erleichtern.

Besonders wichtig ist die geplante Vereinfachung der Wesentlichkeitsanalyse. Diese entscheidet, welche Nachhaltigkeitsthemen ein Unternehmen tatsächlich berichten muss. In der bisherigen Praxis galt die doppelte Wesentlichkeit vielen Unternehmen als anspruchsvoll: Einerseits müssen Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft betrachtet werden, andererseits finanzielle Risiken und Chancen durch Nachhaltigkeitsthemen. Die neuen Entwürfe sollen diesen Prozess vereinfachen und Unternehmen mehr Flexibilität geben.

Auch kleinere Unternehmen sollen entlastet werden. Parallel zu den überarbeiteten ESRS konsultiert die Kommission einen freiwilligen Nachhaltigkeitsberichtsstandard für kleinere Unternehmen, die nicht selbst unter die verpflichtende CSRD-Berichterstattung fallen. Dieser freiwillige Standard soll insbesondere in Lieferketten eine Rolle spielen. Unternehmen, die selbst berichtspflichtig sind, sollen von Wertschöpfungspartnern mit 1.000 oder weniger Beschäftigten keine Nachhaltigkeitsinformationen verlangen dürfen, die über diesen freiwilligen Standard hinausgehen. Die Kommission bezeichnet dies als „value chain cap“.

Für die Produktdaten- und PIM-Praxis ist genau dieser Punkt zentral. Nachhaltigkeitsdaten entstehen nicht erst im Bericht, sondern entlang der gesamten Produkt- und Lieferkette. Dazu gehören Angaben zu Materialien, Herkunft, Emissionen, Zertifizierungen, Recyclingfähigkeit, Verpackungen, Lieferanteninformationen und regulatorischen Nachweisen. Auch wenn die Zahl der Berichtsdatenpunkte sinkt, bleibt die Aufgabe bestehen, diese Informationen strukturiert, nachvollziehbar und aktuell bereitzustellen.

Hersteller sollten deshalb nicht davon ausgehen, dass Nachhaltigkeitsdaten nun weniger wichtig werden. Im Gegenteil: Die Vereinfachung kann dazu führen, dass weniger, aber dafür bessere Daten erwartet werden. Wer heute Produktdaten, Lieferantendaten und Nachhaltigkeitsinformationen sauber miteinander verknüpft, kann Anforderungen aus CSRD, EUDR, Digitalem Produktpass, EU-Taxonomie oder branchenspezifischen Kundenvorgaben effizienter erfüllen.

Händler profitieren ebenfalls von einer klareren Struktur. Sie sind häufig auf Informationen von Herstellern und Lieferanten angewiesen, müssen diese aber in eigenen Systemen weiterverarbeiten, prüfen und gegenüber Kunden oder Plattformen ausspielen. Wenn EU-Standards schlanker und besser handhabbar werden, kann das den Abstimmungsaufwand in der Lieferkette reduzieren. Voraussetzung ist jedoch, dass Unternehmen ihre Datenprozesse nicht nur auf einzelne Berichtspflichten ausrichten, sondern auf wiederverwendbare Datenmodelle.

Die EU-Kommission verweist darauf, dass die überarbeiteten Entwürfe weitgehend auf technischer Beratung der European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG, beruhen. Die EFRAG hatte bereits 2025 Stakeholder einbezogen und im Sommer 2025 einen ersten Entwurf konsultiert. Die Kommission schlägt nun gezielte Anpassungen vor, um die Belastung weiter zu senken, ohne die Ziele der CSRD grundsätzlich infrage zu stellen.

Nach dem Ende der Konsultation am 3. Juni 2026 will die Kommission die beiden delegierten Rechtsakte „so bald wie möglich“ annehmen. Anschließend erhalten Europäisches Parlament und Rat die Möglichkeit zur Prüfung im sogenannten No-Objection-Verfahren. Diese Prüfphase dauert grundsätzlich zwei Monate und kann auf Antrag um weitere zwei Monate verlängert werden. Erst danach können die Änderungen in Kraft treten.

Für Unternehmen entsteht damit ein kurzer, aber wichtiger Zeitkorridor. Wer direkt von der CSRD betroffen ist oder als Zulieferer regelmäßig Nachhaltigkeitsinformationen bereitstellen muss, sollte die Konsultation prüfen und mögliche Rückmeldungen bis Anfang Juni vorbereiten. Gerade für Branchen mit komplexen Produktportfolios, vielen Lieferanten oder hohen Materialanforderungen können die konkreten Datenpunkte entscheidend sein.

Redaktionell ist die Meldung deshalb mehr als eine allgemeine Entlastungsankündigung. Sie hat einen klaren Anlass, ein konkretes Datum und unmittelbare Relevanz für Unternehmen, die Produkt-, Nachhaltigkeits- und Lieferkettendaten verwalten. Wichtig ist allerdings die richtige Einordnung: Die EU schafft Nachhaltigkeitsberichte nicht ab. Sie will die Anforderungen vereinfachen, vereinheitlichen und für Unternehmen besser umsetzbar machen.

Für Hersteller und Händler heißt das: Die Berichtspflichten könnten schlanker werden, der Bedarf an strukturierten Daten bleibt. Unternehmen sollten die Entwicklung deshalb nicht als Signal zum Abwarten verstehen, sondern als Chance, ihre Datenarchitektur zu überprüfen. Je klarer Datenquellen, Verantwortlichkeiten und Systeme definiert sind, desto leichter lassen sich regulatorische Anforderungen künftig erfüllen – auch dann, wenn sich einzelne Standards verändern.

Die geplante ESRS-Vereinfachung zeigt damit einmal mehr: Compliance wird zunehmend zu einer Datenfrage. Wer Nachhaltigkeitsinformationen erst am Ende eines Berichtsprozesses manuell zusammensucht, wird weiterhin hohe Aufwände haben. Wer dagegen Produktdaten, Lieferantendaten und Nachhaltigkeitskennzahlen systematisch integriert, kann von vereinfachten Standards tatsächlich profitieren.

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