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Sechs neue DPP-Normen machen den Produktpass technisch konkret (+FAQ)

Die ersten harmonisierten DPP-Normen schaffen technische Leitplanken für Kennungen, Datenträger, APIs, Datenaustausch, Speicherung und Interoperabilität.

Beim Digitalen Produktpass geht es zunehmend nicht mehr um die Frage, ob er kommt, sondern darum, wie er technisch umgesetzt wird. Dafür gibt es seit diesem Sommer deutlich konkretere Vorgaben: Die ersten sechs europäischen Normen für den Digitalen Produktpass sind veröffentlicht und von der Europäischen Kommission als harmonisierte Normen im EU-Amtsblatt referenziert worden.

DIN spricht von einem wichtigen Meilenstein für die praktische Umsetzung des Digital Product Passport, kurz DPP. Das trifft den Kern recht gut. Denn die Normen legen nicht fest, welche CO₂-Werte, Materialinformationen, Reparaturdaten oder sonstigen Produktmerkmale künftig für eine bestimmte Produktgruppe bereitzustellen sind. Sie kümmern sich um eine Ebene darunter: um die technische Infrastruktur, mit der solche Informationen eindeutig einem Produkt zugeordnet, aufgerufen, ausgetauscht, gespeichert und systemübergreifend verarbeitet werden können.

Damit bekommt die bislang teilweise noch abstrakte DPP-Architektur ein deutlich konkreteres technisches Fundament.

Sechs Normen für sechs zentrale Bausteine des DPP

Die neuen Normen wurden im europäischen CEN-CENELEC Joint Technical Committee 24 „Digital Product Passport – Framework and System“ erarbeitet. Die nun veröffentlichten Standards decken sechs zentrale Funktionsbereiche ab:

  1. DIN EN 18219 – Eindeutige Kennungen: Sie befasst sich mit den eindeutigen Identifikatoren, über die Produkte beziehungsweise die relevanten Objekte innerhalb der DPP-Infrastruktur identifizierbar werden.
  2. DIN EN 18220 – Datenträger: Hier geht es um die technische Verbindung zwischen einem physischen Produkt und seinem digitalen Produktpass – also um die Voraussetzungen für Datenträger, über die der DPP aufgerufen werden kann.
  3. DIN EN 18216 – Protokolle zum Datenaustausch: Die Norm schafft Grundlagen dafür, wie DPP-Daten zwischen beteiligten Systemen ausgetauscht werden.
  4. DIN EN 18221 – Datenspeicherung, Archivierung und Datenpersistenz: Sie behandelt die Frage, wie Produktpassdaten langfristig verfügbar bleiben und über ihren erforderlichen Lebenszyklus gespeichert beziehungsweise archiviert werden.
  5. DIN EN 18222 – APIs für Lebenszyklusmanagement und Durchsuchbarkeit: Sie definiert Anforderungen an Programmierschnittstellen, über die Produktpässe technisch verwaltet, gefunden und in andere Anwendungen eingebunden werden können.
  6. DIN EN 18223 – System-Interoperabilität: Sie soll sicherstellen, dass unterschiedliche DPP-Systeme miteinander kommunizieren können und keine voneinander abgeschotteten technischen Inseln entstehen.

Zusammengenommen beschreiben diese Normen damit wesentliche Teile dessen, was zwischen dem Produkt, seinem Identifier, dem Datenträger und den dahinterliegenden IT-Systemen passieren muss.

Das ist wichtig, weil ein Digitaler Produktpass eben nicht einfach mit einem QR-Code gleichzusetzen ist. Der sichtbare Datenträger am Produkt ist nur der Einstiegspunkt. Dahinter müssen Identifizierung, Datenhaltung, Schnittstellen, Suchbarkeit und Austauschmechanismen zuverlässig zusammenspielen.

Aus allgemeinen ESPR-Vorgaben werden technische Regeln

Die Grundlage für den DPP bildet die europäische Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte, die Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR). Sie legt bereits wesentliche Anforderungen an Aufbau und Funktionsweise Digitaler Produktpässe fest.

Artikel 10 der ESPR verlangt unter anderem, dass ein Produktpass über einen Datenträger mit einer dauerhaften eindeutigen Produktkennung verbunden ist. Außerdem sollen die enthaltenen Daten auf offenen Standards beruhen, gegebenenfalls maschinenlesbar, strukturiert und durchsuchbar sein und über ein interoperables Datenaustauschnetz übertragen werden können.

Artikel 11 fordert zusätzlich die Interoperabilität Digitaler Produktpässe hinsichtlich der technischen, semantischen und organisatorischen Aspekte der Ende-zu-Ende-Kommunikation und des Datentransfers.

Genau an dieser Stelle kommen die neuen Normen ins Spiel. Sie übersetzen einen Teil dieser gesetzlichen Anforderungen in technische Standards.

Interessant ist dabei vor allem der rechtliche Status. Die Europäische Kommission hat die Fundstellen der sechs Normen mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1736 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Der Beschluss trat am 15. Juli 2026 in Kraft.

Damit greift die sogenannte Konformitätsvermutung: Wer die harmonisierten Standards anwendet, kann für die von ihnen abgedeckten Anforderungen grundsätzlich davon ausgehen, die entsprechenden grundlegenden ESPR-Vorgaben zu erfüllen.

Das bedeutet allerdings nicht, dass die Nutzung jeder harmonisierten Norm automatisch gesetzlich verpflichtend wäre. Harmonisierte Normen sind grundsätzlich ein möglicher Weg, die Anforderungen der Verordnung nachweisbar zu erfüllen. Unternehmen können prinzipiell auch andere technische Lösungen einsetzen. Dann müssen sie jedoch anderweitig nachweisen können, dass die entsprechenden gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.

Gerade für die Entwicklung von DPP-Plattformen und Schnittstellen dürfte die Orientierung an den harmonisierten Standards deshalb in vielen Fällen der erheblich praktikablere Weg sein.

Die Normen sind produktneutral – und genau das macht sie wichtig

Für die Einordnung der sechs Standards ist eine Unterscheidung besonders wichtig: Die Normen beantworten noch nicht die Frage, welche konkreten Produktdaten ein Unternehmen für einen DPP bereitstellen muss.

Sie sind produktgruppenübergreifend angelegt.

Welche Datenfelder beispielsweise bei Textilien, Möbeln, Reifen, Eisen und Stahl oder anderen künftig erfassten Produktgruppen vorgeschrieben werden, wird insbesondere über produktspezifische Rechtsakte konkretisiert. Dabei kann es etwa um Materialzusammensetzungen, Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Recyclinginformationen oder Umweltparameter gehen.

Die neuen Normen kümmern sich dagegen um die technische Basis, auf der solche Informationen transportiert werden.

CEN-CENELEC bezeichnet die Standards entsprechend als produktagnostisch und branchenübergreifend. Das ist für Unternehmen durchaus relevant: Statt für jede Produktgruppe eine komplett neue technische Infrastruktur aufzubauen, soll sich eine gemeinsame DPP-Systemarchitektur etablieren, auf die unterschiedliche Datenmodelle und regulatorische Anforderungen aufsetzen können.

Was sich dadurch für bestehende Produktdatenarchitekturen ändert

Für Unternehmen, die heute bereits Produktinformationen zentral in PIM-, MDM-, ERP- oder PLM-Systemen verwalten, bedeutet der DPP deshalb nicht zwangsläufig, dass eine völlig neue Produktdatenwelt aufgebaut werden muss. Vielmehr entsteht eine weitere standardisierte Nutzungsschicht für vorhandene und neu benötigte Informationen.

Genau hier wird die Qualität der bestehenden Produktdatenarchitektur entscheidend.

Ein PIM-System kann beispielsweise eine wichtige Quelle für beschreibende und technische Produktinformationen sein. Ein PLM kann andere Lebenszyklusinformationen liefern, während Daten zu Materialien, Lieferanten oder Nachhaltigkeitsparametern wiederum aus weiteren Systemen stammen. Für den DPP müssen relevante Informationen jedoch eindeutig miteinander verknüpft, aktuell gehalten und in der vorgeschriebenen Form verfügbar gemacht werden können.

Die neuen Standards machen diese Anforderungen an die technische Anschlussfähigkeit greifbarer. Identifikatoren müssen konsistent funktionieren. Anwendungen benötigen standardisierte Schnittstellen. Daten müssen dauerhaft erreichbar sein. Unterschiedliche Systeme müssen Informationen austauschen können.

Damit verschiebt sich die DPP-Vorbereitung ein Stück weit von der abstrakten Compliance-Frage hin zur konkreten Daten- und Systemarchitektur.

Unternehmen sollten deshalb nicht erst auf den letzten produktspezifischen delegierten Rechtsakt warten, bevor sie sich mit ihrer technischen Ausgangslage beschäftigen. Viele Grundlagen – eindeutige Identifikation, Datenverantwortlichkeiten, Schnittstellenfähigkeit, Datenqualität und eine konsistente Produktdatenstruktur – lassen sich bereits heute prüfen.

Gute Technik ersetzt keine guten Produktdaten

Die Standards lösen allerdings ein zentrales Problem nicht: Sie sorgen nicht automatisch dafür, dass die bereitgestellten Produktinformationen richtig sind.

Die ESPR verlangt ausdrücklich, dass die Daten in einem Digitalen Produktpass richtig, vollständig und auf dem neuesten Stand sind. Ein technisch perfekter DPP kann regulatorisch und praktisch wenig wert sein, wenn dahinter unvollständige, widersprüchliche oder veraltete Daten liegen.

Für die Vorbereitung auf den Produktpass sollten deshalb zwei Ebenen zusammengedacht werden: die technische DPP-Infrastruktur auf der einen und die Qualität sowie Governance der Produktinformationen auf der anderen Seite.

Gerade hier zeigt sich, weshalb der Digitale Produktpass letztlich weit über ein einzelnes Compliance-Projekt hinausgeht. Er zwingt Unternehmen dazu, Produktinformationen über System- und teilweise Unternehmensgrenzen hinweg konsistent nutzbar zu machen.

Zwei weitere DPP-Normen stehen noch aus

Mit den sechs veröffentlichten Normen ist die europäische Standardisierung des DPP noch nicht abgeschlossen. Insgesamt umfasst die erste Serie des CEN-CENELEC JTC 24 acht Standards.

Noch hinzu kommen sollen EN 18239 für Zugriffsrechteverwaltung, Informationssystemsicherheit und Geschäftsgeheimnisse sowie EN 18246 zu Authentifizierung, Zuverlässigkeit und Integrität von Daten.

Gerade diese beiden Bereiche dürften für die praktische Umsetzung ebenfalls große Bedeutung bekommen. Nicht sämtliche Informationen eines Produktpasses werden für jeden Nutzer gleichermaßen sichtbar sein. Zugriffsrechte müssen deshalb technisch kontrollierbar sein. Gleichzeitig muss nachvollziehbar sein, ob DPP-Daten authentisch und vertrauenswürdig sind und ob sie nachträglich verändert wurden.

DIN kündigt an, dass diese beiden Standards folgen sollen. CEN-CENELEC führt sie bereits als Bestandteil der insgesamt acht Normen umfassenden DPP-Serie.

Parallel entsteht die operative DPP-Infrastruktur

Die Veröffentlichung der Normen fällt zudem in eine Phase, in der auch andere zentrale Bausteine des DPP konkret werden. Die Europäische Kommission hat im Juli 2026 das Digital Product Passport Registry in Betrieb genommen und eine Testumgebung sowie technische Dokumentation zur Verfügung gestellt.

Normung, Register und produktspezifische Regulierung laufen damit zunehmend zusammen.

Das ist ein deutlicher Unterschied zur Situation vor wenigen Jahren. Damals stand beim DPP häufig noch die grundsätzliche Idee eines digitalen Produktpasses im Mittelpunkt. Inzwischen entsteht schrittweise ein reales technisches und regulatorisches Ökosystem.

Was Unternehmen jetzt daraus ableiten können

Die sechs neuen DPP-Normen sind kein Startschuss, nach dem sämtliche Unternehmen kurzfristig für sämtliche Produkte einen fertigen Digitalen Produktpass benötigen. Welche Produktgruppen wann betroffen sind und welche konkreten Informationen jeweils verlangt werden, ergibt sich weiterhin aus den einschlägigen europäischen Rechtsakten.

Sie sind aber ein wichtiges Signal für die Vorbereitung.

Viele technische Grundsatzfragen werden inzwischen standardisiert. Deshalb lässt sich heute wesentlich konkreter untersuchen, ob die bestehende Systemlandschaft für den DPP vorbereitet ist: Sind Produkte eindeutig identifizierbar? Können Informationen über APIs bereitgestellt werden? Lassen sich Daten aus unterschiedlichen Quellsystemen zuverlässig zusammenführen? Ist klar, welches System für welche Information verantwortlich ist? Können Änderungen nachvollziehbar aktualisiert und Informationen über den erforderlichen Zeitraum verfügbar gehalten werden?

Der Digitale Produktpass wird damit immer weniger zu einem isolierten „EU-Projekt“. Er entwickelt sich zu einer standardisierten Infrastruktur für Produktinformationen entlang des gesamten Lebenszyklus.

Und genau darin dürfte langfristig seine größere Bedeutung liegen: Produktdaten werden nicht nur veröffentlicht. Sie müssen eindeutig adressierbar, systemübergreifend austauschbar und dauerhaft maschinell nutzbar werden.

FAQ: Die sechs neuen Normen zum Digitalen Produktpass

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