Die EU-Verordnung 2023/2411 – Right to Repair: Was Hersteller und Händler wissen müssen
Die Produktdatenfabrik gibt einen Überblick über die EU-Verordnung 2023/2411 – Right to Repair.
Einleitung
Die EU-Verordnung 2023/2411 stärkt das „Recht auf Reparatur“ und verpflichtet Hersteller sowie Händler, Verbrauchern den Zugang zu Reparaturen, Ersatzteilen und Informationen zu erleichtern. Ziel ist es, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern, Abfall zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft zu fördern. Dieser Artikel erläutert die wichtigsten Anforderungen für Unternehmen und die Umsetzung der neuen Vorschriften.
Ziele der Verordnung
- Förderung der Reparatur als Alternative zum Neukauf.
- Verringerung von Elektroschrott und Umweltbelastung.
- Verbesserung des Zugangs zu Ersatzteilen, Software-Updates und Reparaturinformationen.
- Stärkung der Verbraucherrechte und Senkung der Reparaturkosten.
Geltungsbereich
Die Verordnung betrifft eine breite Palette von Produkten, darunter:
- Haushaltsgeräte (z. B. Waschmaschinen, Kühlschränke, Geschirrspüler, Staubsauger).
- Elektronik (z. B. Smartphones, Laptops, Fernseher, Tablets).
- Fahrzeuge und Ersatzteile.
- Garten- und Heimwerkergeräte.
Die Vorschriften gelten für Hersteller, Händler und Reparaturdienstleister, die Produkte innerhalb der EU verkaufen oder vertreiben.
Wichtige Anforderungen für Hersteller und Händler
1. Verpflichtung zur Bereitstellung von Ersatzteilen
- Hersteller müssen Ersatzteile für eine Mindestdauer von 5 bis 10 Jahren nach dem letzten Verkauf des Produkts bereitstellen.
- Diese müssen zu angemessenen Preisen angeboten werden und für unabhängige Reparaturbetriebe verfügbar sein.
- Ersatzteile müssen innerhalb von 15 Werktagen nach Bestellung geliefert werden.
2. Zugang zu Reparaturinformationen
- Hersteller müssen Reparaturanleitungen, technische Dokumentationen und Diagnosetools für professionelle Werkstätten bereitstellen.
- Software-Updates müssen bereitgestellt werden, um die Lebensdauer von Geräten zu verlängern.
- Einschränkungen für nicht-autorisierte Reparaturen (z. B. durch Software-Sperren) werden begrenzt.
3. Einführung eines Reparaturindex
- Ein EU-weiter Reparaturindex bewertet Produkte hinsichtlich ihrer Reparierbarkeit.
- Der Index muss auf der Verpackung und in Online-Shops angezeigt werden.
- Kriterien umfassen Zugänglichkeit von Ersatzteilen, Demontagefreundlichkeit und Verfügbarkeit von Reparaturanleitungen.
4. Verpflichtung zur Reparatur
- Hersteller müssen defekte Geräte bevorzugt reparieren, anstatt sie zu ersetzen, sofern die Reparatur wirtschaftlich vertretbar ist.
- Kunden haben das Recht, defekte Produkte reparieren zu lassen, auch wenn die Garantie abgelaufen ist.
- Vorgeschriebene maximale Reparaturzeiten sollen Verbraucher schützen.
5. Verpflichtungen für Händler
- Händler müssen Kunden über Reparaturmöglichkeiten informieren.
- Reparaturfreundliche Produkte müssen gekennzeichnet und beworben werden.
- Händler dürfen keine Produkte verkaufen, die absichtlich schwer reparierbar sind.
6. Sanktionen und Marktüberwachung
- Verstöße gegen die Verordnung können mit Geldstrafen bis zu 4 % des Jahresumsatzes geahndet werden.
- Behörden erhalten erweiterte Befugnisse zur Marktüberwachung.
- Hersteller, die sich nicht an die Vorgaben halten, können vom EU-Markt ausgeschlossen werden.
Umsetzung und Fristen
Maßnahme | Umsetzung ab |
Einführung des Reparaturindex | 2025 |
Verpflichtung zur Ersatzteilbereitstellung | 2026 |
Verpflichtung zur Bereitstellung von Reparaturinformationen | 2027 |
Einführung eines EU-weiten Reparaturportals | 2028 |
Regelmäßige Überprüfung der Verordnung | ab 2030 |
Fazit
Die EU-Verordnung 2023/2411 verändert den Umgang mit defekten Produkten grundlegend. Unternehmen müssen sich auf neue Anforderungen zur Reparatur und Ersatzteilbereitstellung einstellen. Verbraucher profitieren von verlängerten Produktlebenszyklen und niedrigeren Reparaturkosten. Hersteller und Händler sollten frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um die neuen Vorgaben umzusetzen und Strafen zu vermeiden.